Erstellt am 02.01.2013 um 09:01 Uhr von Tanzbär
Nein!
hr habt ihn ja erst in den BR gewählt.
So etwas nennt man Demokratie.
Erstellt am 02.01.2013 um 09:13 Uhr von willSwissen
Als er BR wurde, war er noch ein kleiner Wicht. Sowas kann sich ja während der 4 Jahre auch mal ändern.
Erstellt am 02.01.2013 um 09:35 Uhr von gironimo
So lange er nicht leitender Angestellter im Sinne des § 5 BetrVG ist, kann er auch BR sein.
Beim Abteilungsleiter mit einem Mitarbeiter dürfte das auch recht unproblematisch sein. Der Herstellungsleiter sollte sich die Frage stellen, ob er nicht in einen Interessenkonflikt kommt. Aber - wie gesagt - Ihr könnt das ja auch mal mit ihm diskutieren - aber es wäre seine Entscheidung. Oder die des Wählers bei der nächsten Wahl.
Erstellt am 02.01.2013 um 10:10 Uhr von willSwissen
Die nächste Wahl dürfte dahingehend schon entschieden sein. Das passiert nicht noch mal. Aber er sieht natürlich keinen Interessenkonflikt, schließlich will er ja auf den Kündigungsschutz nicht verzichten... man man... also keine Chance, ihn abzusetzen oder sowas?
Erstellt am 02.01.2013 um 10:49 Uhr von Erdenbürger
Nein, nein und nochmals nein! ;-) L. G. aus Hamburg
Erstellt am 02.01.2013 um 18:22 Uhr von Roxxx
Na ja, eine Möglichkeit gibt’s schon:
§ 13 BetrVG
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
Aber wollt ihr das wirklich ?
Erstellt am 02.01.2013 um 19:07 Uhr von Kölner
@Roxxx
Die Idee könnte ja funktionieren. Aber wer sagt denn, dass der Kollege den Braten nicht riecht und dann erst recht Solidarbekundungen bei einer Neuwahl erlebt.
@willSwissen
Man muss auch manchmal mit dem Leben, was man von der Demokratie vorgesetzt bekommt.
Und: Einen Vorgesetzten, richtig instrumentalisiert, kann man als BR SEHR gut nutzen.