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Trotz Wahlvorstand neue Betriebsversammlung

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guener
Nov 2016 bearbeitet

Wahlvorstand teilt Gewerschaftssekretaer mit , dass Wahlvorstandswahlen nicht korrekt gewaehlt wurden. Eigenlich geht es darum den Initiator der Wahlen im Wahlvorstand rUszukicken. GW teilte mit dass er gerichtlich einen WHlvorstand erzwingen will. Ist aber der Firma egal die rufen eine neue Wahlversammlung zum 14. Januar ein. GW sagt sie sollen das machen bis dahin sei vom Arbeitsgericht ein WV erzwungen.

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Community-Antworten (16)

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gironimo

31.12.2012 um 09:06 Uhr

Welche Frage ergibt sich daraus?

Wichtiger erscheint mir, dass die Wahlen ansich durchgeführt werden und weniger die Gesichter im Wahlvorstand (so weit sie sich an die Vorschriften halten).

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NoPain

31.12.2012 um 10:46 Uhr

Bis zum 14.01 wird vom Gericht ganz sicher kein WV erzwungen. Zuerst einmal kommt der Gütetermin, einigt man sich da nicht, kommt der Kammertermin. Bis dahin dürften die Wahlen schon abgehalten worden sein. Ich schätze mal zu 99,9% kommt nicht mal eine einstweilige Anordnung zur Bestellung des WV durch, da hier die Begründung wässig wäre.

Wie kommt man eigentlich darauf das der WV nicht korrekt gewählt wurde? Ist er denn gewählt? Falls ja, ist er im Amt und kann nur durch Rücktritt oder über das Gericht wieder abgesetzt werden. Sollte die Wahl des WV tatsächlich nicht korrekt durchgeführt worden sein - kommt allerdings auf den/die Wahlfehler an - sollte tatsächlich ein neuer WV gewählt werden.

Im Übrigen kann der AG keine Wahlversammlung einberufen!

G
guener

31.12.2012 um 10:47 Uhr

Es geht darum die cheftreuen Leute in den wahlvorstand zu bekommen und die Wahlen so zu torpedieren .

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Hoppel

31.12.2012 um 11:15 Uhr

Eine Gewerkschaft zieht nicht vor´s Arbeitsgericht, wenn die Wahl des WV nach den Regeln des BetrVG vollzogen wurde ...

Ein Wahlvorstand, selbst wenn er nur aus "cheftreuen" AN besteht, kann Wahlen sicherlich nicht torpedieren. Auch der hat sich an die entsprechenden Wahlvorschriften zu halten.

Und wer letztendlich in den Betriebsrat gewählt wird, entscheiden noch immer die AN eines Betriebs und zwar am Wahltag!

G
guener

31.12.2012 um 11:28 Uhr

Ein Wahlvorstand ist nicht mit der Mehrheit der Anwesenden gewählt worden. Deswegen zieht GS VOR GERICHT. Da darf man doch nicht eine neue Wahlversammlung anberaumen oder ? Laut BetrVG IST DAS SO

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NoPain

31.12.2012 um 11:42 Uhr

@guener,

Wie ist der WV denn sonst gewählt worden? Kannst Du da mehr Infos geben?

Ist der WV falsch bestellt worden, kann eine laufende Wahl per Gericht gestoppt, im Anfechtungsverfahren sogar angefochten werden. Im schlimmsten Fall wäre die Wahl des BR auch nichtig. Dies muss man jedoch auch belegen können, eine bloße Behauptung reicht da nicht.

PS: Und mach mal das Häckchen beim Anfangspost aus den nur 7 Antworten raus, sonst ist hier bei der nächsten Antwort schluss!

G
guener

31.12.2012 um 11:50 Uhr

Also es ist so gewaehlt worden, dass diejenigen die die meisten Stimmen bekommen haben zum Wahlvorstand gewaehlt worden sind. Natürlich hat GS gefragt, ob alle damit einveranden sind. Das waren die Anwesenden auch, weil sie alle nach Hause wollten. Bei der ersten Wahlvorstandssitzung teilten die die cheftreuen Leute mit, dass das nicht korrekt sei und diese Neuwahlen hätten. GS teilte mit, dass er da ja laut deren Aussage kein Wahlvorstand besteht dass er gerichtlich einen ansetzen wird. Es ist schon ein Monat vorbei und der Wahlvorstand hat ausser sich von chef beieinflussen zu lassen nichts getan. Ich bin der Initiator der BR Wahlen und bin auch Im WV. Man will mich da nicht haben. Das ist das Ziel.

N
NoPain

31.12.2012 um 12:45 Uhr

Wie viele wahlberechtigte AN seit Ihr?

Wie jetzt, einige im WV sind der Meinung das der WV nicht ordentlich gewählt wurde, weil alle AN oder teilweise die AN angeblich nur ja sagten weil sie nach Hause wollten? Sollte dies tatsächlich der Fall sein und der einzige Punkt der in Frage kommt sein, ist der WV ordentlich gewählt worden und Ihr nun im Amt.

Da Ihr aber bis dato, seit einem Monat, aber noch keine Wahl eingeleitet habt, kann dies negativ ausgelegt werden, da Ihr unverzüglich - nach BGB - die Wahlen einzuleiten habt. Das wäre somit eine grobe Pflichtverletzung! Ihr, ich hoffe Du bist nicht alleine, solltet jetzt umgehend einen Beschluss zur Schulung fassen und/oder einen Beschluss zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes wegen Störung/Behinderung der Betriebsratswahl beschließen! Des weiteren würde ich auch bei der nächsten WV-Sitzung den TOP Absetzung des Wahlvorstandsvorsitzenden beschließen und einen Neuen Wählen, da diese offensichtlich unfähig ist eine ordentliche BR-Wahl durchzuführen bzw. zu leiten!

N
Nubbel

31.12.2012 um 15:11 Uhr

http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=45210&keyword=Wahlvorstand&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show

http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=45185&keyword=Wahlvorstand&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show

http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=45175&keyword=Wahlvorstand&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show

wenn guener nicht 4 verschiedene freds eröffnen würde, um immer wieder das identische problem zu beackern, wäre es für alle übersichtlicher.

fakt ist immer noch, dass der gewerkschaftssekretär eine ungültige wahl durchgeführt hat.

N
NoPain

31.12.2012 um 15:40 Uhr

@Nubbel,

wie kommst Du darauf?

Fakt ist: Ein WV wurde gewählt, wie auch immer, und nur ein Gericht kann diesen absetzen! Entweder legt de AG bei Gericht Beschwerde ein oder, je nach Schwere der möglichen Wahlfehler, auch die BR-Wahl wegen offensichtlicher Fehler abbrechen. Solange er dies nicht macht ist der WV im Amt, Punkt! Aber auch die AN haben die Möglichkeit wegen grober Pflichverletzung den WV vom Gericht auswechseln zu lassen!

Aber wie gesagt, jetzt gilt es zu Handeln. Bei der nächsten WV-Sitzung die TOPs für den WVV abwählen und einen neuen wählen. Danach gleich noch eine Beschlussfassung über die Einsetzung eines Fachanwaltes sowie den AG noch eine wegen Störung und Behinderung der BR-Wahl drüberbügeln. Notfalls auch WV-Sitzungen unter Polizeischutz abhalten.

So wie sich mir hier die Sachlage derzeit zeigt, verstehe ich da kein Spaß, die volle Kanne über den AG und den WVV ausgießen, dann sollten die Wahlen auch gut ablaufen können.

N
Nubbel

31.12.2012 um 16:03 Uhr

dein vorgehen erachte ich als pure zeit- und geldverschwendung. BAG v. 27.7.2011 – 7 ABR 61/10

L
leserin

31.12.2012 um 16:39 Uhr

Nubbel,

das angeführte Urteil sagt nicht zwingend etwas zu diesem Fall aus!!

Denn:

  1. Ganz anderer Klagegrund!
  2. Keine Abschließende Entscheidung da zurück zur Klärung und abschließenden Entscheidung zum LAG
  3. Aus dem Urteil geht hervor, dass sofern es ein Fall der Nichtigkeit wäre, ein Klage hier Erfolg hätte
  4. Das BAG eben noch nie hier eine abschließende Entscheidung getroffen hat, wann hier ein Fall der Nichtigkeit gegeben ist.

Daher hilft das Urteil "nur", wenn man unterstellt es war auf KEINEN Fall ein Grund der Nichtigkeit. Was aber selbts das BAG noch nie festgestellt hat.

Weiter ist auch zu beachten, dass gerade im ablaufenden Jahr das BAG Entscjheidungen getroffen har, welche es in dieser Art vorher nicht gab. Selbst ehemalige BAG / BervG und LAG Richter wundern sich teils und dieses auch in Reports kritisch feststellen.

N
NoPain

31.12.2012 um 16:48 Uhr

@Nubbel,

dein vorgehen erachte ich als pure zeit- und geldverschwendung.

Eben, dass es dem AG an Beweisen fehlen dürfte eine Nichtigkeit herzureden, dürfte hier wohl klar sein, deshalb = WV gewählt, WV im Amt, WV leitet die BR-Wahl ;)

N
Nubbel

31.12.2012 um 19:15 Uhr

hier hat ein gewerkschafts sekretär gegen den im betrvg festgelegten wahlvorgang verstossen.

guten rutsch

N
NoPain

31.12.2012 um 23:14 Uhr

@Nubbel,

und wenn schon, wichtig ist das in diesem Betrieb erst einmal ein BR gegründet wird. Es steht jedem frei, soweit im BetrVG verankert, die Wahl anzufechten. Nachdem dann dieser BR gewählt wurde, kann dieser doch, wenn er es für richtig hält und die Wahl angefochten würde, zurücktreten und Neuwahlen einleiten. Wo ist hier das Problem? Ein Betrieb mit einem nicht völlig korrekt gewählten WV - lass ich aber jetzt mal wider besseren Wissens dahingestellt, kenne nicht alle Einzelheiten - und ein daraus resultierenden, handlungsfähigen BR ist doch besser als garkein BR. Und wenn der AG hier wirklich solche Faxen macht, dann will er aus gutem Grund keinen BR.

Auch Dir und Euch allen einen guten Rutsch!

PS: Ich habe noch Hemmungen das erste Bier oder Prosecco zu zischen, trau mich nicht.....wird mir immer so schlecht von :))

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rtjum

01.01.2013 um 13:24 Uhr

schlecht wird einem nicht von dem ersten sondern vom letzten Bier / Prosecco

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