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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Antrittsort Dienstreise Wohnsitz oder Firmensitz

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Lancelot
Jan 2018 bearbeitet

Dauerproblem Dienstreise. Beginn der DR vom Wohnort oder vom Firmensitz, wenn keine BVs oder Tarifvereinbarungen gelten ?? Kann ich als AG verlangen, vor DR erst zum Firmensitz zu kommen und dann die DR zu starten ??

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Community-Antworten (4)

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leserin

20.12.2012 um 17:54 Uhr

Ja kann er und ist doch auch für den AN vorteilhafter. Denn dann beginnt die DR und damit die Arbeitszeit ab dem betreten der Firma. Also Fahrt/Reisezeit wird wie Arbeitszeit vergütet, was sonst nicht so sein muss.

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gironimo

20.12.2012 um 20:13 Uhr

Kann ich als AG verlangen< Seit wann fragen hier Arbeitgeber?

Aber ob das Ganze Sinn macht, sollte der AG sich schon überlegen. Wenn es für den BR ein Thema ist, kann er sich hier schon ins Spiel bringen. Der BR hat nämlich nicht nur mitzubestimmen wann die Arbeitszeit beginnt, sondern auch wo.

Darum würde ich den AG erst einmal fragen, warum er dies so will und welchen Sinn er darin sieht. Kann ja sein, dass er ganz andere Beweggrunde hat.

M
Marianne

20.12.2012 um 21:28 Uhr

Die @leserin hat aber schon auf einen wichtigen Punkt hingewiesen. Denn Reisezeiten müssen nicht immer Arbeitszeit sein. Besonders wenn dieses außerhalb der Regelarbeitszeit liegen.

Zum Thema Reisezeiten auch hier mal lesen.

http://www.rehmnetz.de/Personal/Arbeitsrecht/Arbeitsrechtunterseiten/Reisezeit-ist-nicht-gleich-Arbeitszeit-4340.html

Dienstreisezeit = Arbeitszeit? http://www.messweb.de/news/ni422009.htm

R
rkoch

21.12.2012 um 10:20 Uhr

Also Fahrt/Reisezeit wird wie Arbeitszeit vergütet, was sonst nicht so sein muss.

Absolut richtig, aber IMHO nicht selbsterklärend. Insofern @lancelot:

Die Fahrt von Zuhause zum Arbeitsort wird der Privatsphäre der AN zugeordnet. Wenn also Arbeitsort = Zielort der Dienstreise, dann ist die gesamte Fahrt dorthin Freizeit. Ist Arbeitsort hingegen grundsätzlich der Firmensitz (Betrieb), ist nur die Fahrt dorthin Freizeit, die Weiterfahrt zum Einsatzort hingegen i.d.R. Arbeitszeit. Da diese Fahrt dann NICHT mehr durch die DGUV abgedeckt ist, muss diese dann vom AG versichert werden, nur so als Randbemerkung. Die Frage des "Orts der Tätigkeit" (Arbeitsort) muss i.d.R. einzelvertraglich geklärt sein. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, ist Arbeitsort i.d.R. der Betrieb. Da an der Frage auch eine Geldfrage hängt unterliegt diese i.d.R. nicht der MB des BR.

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