Weitergabe von BR-Daten
Wir wollen uns mal nachfolgenden Fall ausdenken:
Darf ein BRM Unterlagen bzw. ein Protokoll aus einer Betriebsratssitzung seinem Anwalt geben. Das BRM will den AG verklagen. Dafür benötigt das BRM diese Unterlagen bzw. das Protokoll! Diese Unterlagen stellt der Protokollführer in ein geschütztes Verzeichnis zur Einsicht aller BRMs!
Community-Antworten (7)
20.12.2012 um 11:56 Uhr
Würde ich als Bedenklich ansehen. Vielleicht kann die strittige Passage herauskopiert werden. Das Gericht kann dann ggf. das gesamte Protokoll oder den BRV als Zeugen anfordern.
20.12.2012 um 12:15 Uhr
Die Weitergabe an Personen außerhalb des BR ist mit Blick auf die besondere Vertraulichkeit der BR-Unterlagen unzulässig. (DKK Rn 27 zu §34 (3) BetrVG)
20.12.2012 um 12:29 Uhr
Das Protokoll dient dem Zwecke des Nachweises der Ordnungsmäßigkeit und der Rechtsgültigkeit der BR-Beschlüsse. Das die Weitergabe tatsächlich unzulässig sein soll, halte ich für fragwürdig. Der gegnerische Anwalt wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit sowieso zuerst mal, worum immer es in deinem erdachten Fall geht, mit Nichtwissen bestreiten. Dann fordert der Richter das Protokoll an. Spätestens da bekommen es die Anwälte eh in die Finger. Warum also einen großen Aufwand machen?
20.12.2012 um 12:32 Uhr
Wenn es dem BRM selber betrifft, wäre das BRM dann Dritter? Und wie wäre es wenn der Anwalt eine Vollmacht des beteiligten BRM hätte? Wenn der Anwalt nun auch noch regelmässig der Anwalt des Gremiums wäre, wäre er dann ein Dritter?
20.12.2012 um 14:12 Uhr
Frage 1 ja Frage 2 trotzdem Frage 3 ja
Franklin Das BRM braucht die Sitzungsniederschrift um den AG zu verklagen? Ich kann mir gerade nicht wirklich vorstellen, was in der Sitzungsniederschrift des BR den AG belastendes stehen könnte
20.12.2012 um 15:18 Uhr
Kulum Das BRM möchte den AG wegen angeblicher Benachteiligung verklagen. Ist alles etwas verwirrt. Er wäre bei einer Beförderung übergangen worden. Ist er aber nicht.
20.12.2012 um 15:33 Uhr
@Kulum,
Frage 1 ja Frage 2 trotzdem Frage 3 ja
Steht wo? §34 Abs. 3 BetrVG? Oder wo?
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