Erstellt am 15.12.2012 um 14:23 Uhr von gironimo
Irgendwann erscheint ja das Wahlausschreiben im Betrieb. Dann könnt Ihr Euren Wahlvorschlag beim Wahlvorstand einreichen und dann auch Eure Liste bewerben. Welche Form und Ausmaß das haben kann/sollte, kommt natürlich auf die betrieblichen Verhältnisse an.
Erstellt am 15.12.2012 um 15:39 Uhr von Reisbrei
Also habe ich das recht verstanden, es ist möglich sich als Gruppe mit einem "Wahlprogramm" zur Wahl zu stellen. Und auch "Werbung" machen ist möglich?!
Erstellt am 15.12.2012 um 15:47 Uhr von Kölner
@Reisbrei
Gironimos Antwort sollte nur für die Wahl eines BR gelten, nicht zwingend für die Wahl eines Personalrates...
Erstellt am 16.12.2012 um 09:01 Uhr von gironimo
mir ist nicht bekannt, dass Wahlwerbung für die Personalratswahl nicht zulässig wäre. Natürlich müssen doch die verschiedenen Gruppierungen den Wählern die Unterschiede deutlich machen können (allgemeiner demokratischer Usus vor Wahlen).