Erstellt am 25.10.2005 um 14:30 Uhr von Michael-W
Die Frage gab es bei unserer BR-Wahl auch.
Die einfachste Antwort wäre:
Leitende Angestellt können ohne Rücksprache mit der Unternehmensleitung Einstellungen und Entlassungen durchführen.
Übrigens, vor der BR-Wahl bekommt Ihr ja eine Mitarbeiterliste. Darauf muss klar erkenntlich sein wer zu den leitenden Angestellten zählt. Diese sind von der BR-Wahl ausgeschlossen. d.h. Sie dürfen weder wählen noch sich wählen lassen.
Es gibt im Betriebsverfassungsgesetz einen Passus der besagt: Der Wahlvorstand kann einzelne Mitarbeiter von der Wahl ausschliessen wenn sie als verlängerter Arm der Geschäftsleitung anzusehen sind.
Ist aber mit Vorsicht zu geniessen, da sich so jemand sicherlich gegen den Ausschluss wehren wird. Ihr solltet Euch also sehr sicher sein und eine gute Begründung (evtl. privater Kontakt) haben wenn Ihr einzelne Mitarbeiter ausschliesst.
Viel Glück bei der Wahl
Erstellt am 25.10.2005 um 14:49 Uhr von grüni
Hallo Amalia,
schau mal ins BetrVG § 5 Absatz3 Nr.3. Ansonsten
eine Liste der Mitarbeiter aus dieser muß hervorgehen wer leitender Angestelter ist.Einige der
leitenden Angestellten waren bei uns sehr überrascht
das sie keine leitenden Angestellten im Sinne des
BetrVG sind und die GL das genauso sah.
Viel Erfolg bei der Wahl
Erstellt am 25.10.2005 um 15:22 Uhr von Viktor
Wie schon gesagt - die Definition steht im § 5 BetrVG. Richtig ist natürlich auch, dass leitende A. auf der Liste gekennzeichnet werden müssen. Trotzdem entscheidet der Wahlvorstand nach gründlicher Prüfung, ob besagte Personen nun dazu gehören oder nicht. Oft bestehen nämlich große Unterschiede zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wer alles zu den leitenden A. gehört.
Es kommt natürlich auf die Größe und Struktur des Betriebes an; als Faustregel kann aber gelten, dass die Zahl der leitenden A. oft an einer Hand abgezählt werden können.