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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leitende Angestellte - wer gehört alles dazu?

A
Amalia
Nov 2016 bearbeitet

Wer gehört alles zu den leitenden Angestellten?Die bei der letzten BR-Wahl als leit.Angestellte gezählt sind die es jetzt wieder? Wo kann man das genau feststellen lassen? Danke Amalia

3.66803

Community-Antworten (3)

M
Michael-W

25.10.2005 um 16:30 Uhr

Die Frage gab es bei unserer BR-Wahl auch.

Die einfachste Antwort wäre:

Leitende Angestellt können ohne Rücksprache mit der Unternehmensleitung Einstellungen und Entlassungen durchführen.

Übrigens, vor der BR-Wahl bekommt Ihr ja eine Mitarbeiterliste. Darauf muss klar erkenntlich sein wer zu den leitenden Angestellten zählt. Diese sind von der BR-Wahl ausgeschlossen. d.h. Sie dürfen weder wählen noch sich wählen lassen. Es gibt im Betriebsverfassungsgesetz einen Passus der besagt: Der Wahlvorstand kann einzelne Mitarbeiter von der Wahl ausschliessen wenn sie als verlängerter Arm der Geschäftsleitung anzusehen sind. Ist aber mit Vorsicht zu geniessen, da sich so jemand sicherlich gegen den Ausschluss wehren wird. Ihr solltet Euch also sehr sicher sein und eine gute Begründung (evtl. privater Kontakt) haben wenn Ihr einzelne Mitarbeiter ausschliesst.

Viel Glück bei der Wahl

G
grüni

25.10.2005 um 16:49 Uhr

Hallo Amalia, schau mal ins BetrVG § 5 Absatz3 Nr.3. Ansonsten eine Liste der Mitarbeiter aus dieser muß hervorgehen wer leitender Angestelter ist.Einige der leitenden Angestellten waren bei uns sehr überrascht das sie keine leitenden Angestellten im Sinne des BetrVG sind und die GL das genauso sah.

Viel Erfolg bei der Wahl

V
viktor

25.10.2005 um 17:22 Uhr

Wie schon gesagt - die Definition steht im § 5 BetrVG. Richtig ist natürlich auch, dass leitende A. auf der Liste gekennzeichnet werden müssen. Trotzdem entscheidet der Wahlvorstand nach gründlicher Prüfung, ob besagte Personen nun dazu gehören oder nicht. Oft bestehen nämlich große Unterschiede zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wer alles zu den leitenden A. gehört.

Es kommt natürlich auf die Größe und Struktur des Betriebes an; als Faustregel kann aber gelten, dass die Zahl der leitenden A. oft an einer Hand abgezählt werden können.

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