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Zwei Arbeitsplätze - 1 Verdopplung - 1 Kündigung

R
rasierklinge
Jan 2018 bearbeitet

Liebes BR-Forum,

zwei Kollegen machen auf 400 €-Basis die gleiche Tätigkeit. Nun soll einem gekündigt werden und der Andere auf eine Halbtagsstelle hochgestuft werden. Begründung ist eine erwartete Effektivitätssteigerung und Fehlerreduzierung weil der Kollege der bleiben darf sich schneller/besser eingearbeitet habe, effizienter sei, engagierter arbeite und auch flexibler einsetzbar sei (Kündigungskandidat muss wöchentlich zum Arzt).

Ist das ein Kündigungsgrund? ( BR will widersprechen da er keine nennenswerte Effizienzsteigerung sieht).

Wenn Gekündigter klagt und gewinnt (er versucht z.Zt. seinen anerkannten Behinderungsgrad zu erhöhen, ohne von der Kündigung zu wissen), ist evtl. der andere Kollege kündigungsgefährdet?

96903

Community-Antworten (3)

T
Tamie

13.12.2012 um 15:47 Uhr

So in dieser Formulierung ist das kein Kündigungsgrund. Bei besserer Formulierung kann das aber durchaus ausreichen.

B
BRMetall

13.12.2012 um 15:52 Uhr

Wenn koennte der AG hier wegen der Umorg nur betriebsbedingt kuendigen und dann aber alles beachten was bei betriebsbedingten Kuendigungen zu beachten ist. Auch Sozialauswahl zB.

G
gironimo

13.12.2012 um 17:01 Uhr

Bei der Verdoppelung wäre das ja eine Einstellung. (Wurde die Stelle schon ausgeschrieben? )

Ansonsten - wie Tamie schon schreibt - so, wie Du das darstellst, wird es nicht zur Kündigung reichen - aber Arbeitgeber sind erfinderisch ......

Wenn Ihr wiedersprechen wollt, müsst Ihr erst einmal abwarten, wie der AG das Ganze darstellt.

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