AG will Wahlergebnis manipulieren durch Neueinstellungen von MA
Wir sind dabei einen BR zu gründen. Heute wurden MA eingestellt, die sonst erst im Frühjahr Arbeitsverträge erhalten würden. Somit will er dass ein Betriebsleiter, der kandidiert hat, mehr Stimmen bekommt und in den BR gewählt wird. Ist das rechtens? Die Wahl ist am Samstag
Community-Antworten (16)
12.12.2012 um 19:43 Uhr
Hallo, es kommen doch immer nur die Leute in der BR die von der Belegschaft gewählt werden. Einstellen kann der AG wen er will da es ja (noch) keinen BR gibt. Sind die neuen MA bei der Einstellung "geimpft" worden dass sie den Betriebsleiter zu wählen haben?? Kann ich mir kaum vorstellen. Warum ist die BR Wahl Samstags?? Ist das bei Euch ein normaler Arbeitstag? Sind alle MA auch am Samstag anwesend?? Alles etwas kurios.
12.12.2012 um 20:01 Uhr
Wenn der AG aktiv in die Wahl eigreifen würde, hierzu zählt auch dass er AN auffordert bestimmte Kandidaten zu wählen, bzw nicht zu wählen würde er einen rechtswidrigen Eingriff in die Wahl unternehmen, also § 119 BetrVG
13.12.2012 um 09:55 Uhr
Theoretisch wäre es noch möglich, dass der Wahlvorstand in so kurzer Zeit (bis nächsten Samstag) nicht über die Aufnahme der neuen Mitarbeiter in die Wählerliste beschließt. Dann dürften die neuen Mitarbeiter, meines Wissens, erst mal nicht wählen.
Nachteil wäre, dass es dann sein könnte, dass der AG die Wahl anfechtet und ihr noch mal neu wählen müsstet. Allerdings hättet ihr dann erst mal den Betriebsleiter draußen. Bei der nächsten Wahl könntet ihr dann z.B. versuchen auf eine Listenwahl zu gehen in der dieser Betriebsleiter einen eigenen Liste aufstellen muss - hier wäre dann z.B. die Frage, ob er allein genügen Stützunterschriften zusammen bekommt um zu kandidieren und ob die "dann nicht mehr neuen" Mitarbeiter ihn dann immer noch wählen würden, nachdem sie euch und ihn besser kennen....?!?
Das ist zwar nicht die "feine englische" Art - könnte euch aber erst mal etwas Luft verschaffen um neu zu planen.....
13.12.2012 um 10:27 Uhr
sorry, bin neu, weiß nicht, wie ich auf Antwort antworten soll, deshalb so: Ja für uns ist Samstag ein normaler Arbeitstag. Und ja, allein dadurch, dass sie über den Winter kommen werden sie "ihren Chef" wählen. Nur wird es keiner zugeben.
Erstellt am 12.12.2012 um 19:05 Uhr von wermutheule
(Einfach selber neue Antwort einfügen - waf-admin)
13.12.2012 um 10:31 Uhr
Ihr dürft natürlich für Euch und Eure Ziele auch werben. Sagt den Wählern, wo Ihr Probleme seht. Es wird doch genügend Menschen geben, die wissen werden, dass ein BR- und ein Betriebsleiterposten nicht zusammenpassen.
13.12.2012 um 11:47 Uhr
Also bei uns ist alles sehr kompliziert.Unser Betrieb hat 2 Betriebsleiter, eine Assistentin und ein Bezirksleiter.(2 Betriebe) Ein Betriebsleiter und die Assistentin haben die Wahlen organisiert, weil die MA geschützt werden müssen. Es ist seit einen halben Jahr das reinste Chaos bei uns. Drückt uns die Daumen, dass alles gut wird. Und danke für Eure guten Ratschläge.
13.12.2012 um 11:59 Uhr
Hallo wermutheule, selbst wenn der BL hinein gewählt werden sollte, hat er im BR als einzelner ja kaum ein Chance. Da müsste er ja die Mehrheit des Gremiums erst mal hinter sich haben. Aber es scheint ja wirklich alles etwas ungewöhnlich bei Euch zu sein... LG Lotte
13.12.2012 um 16:42 Uhr
Moment... der "Betriebsleiter" hat die Macht, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass ihm jemand, z.B. wegen des betriebswirtschaftlich ungünstigen Zeitpunkts widerspricht? Und gleichzeitig ist dieser "Betriebsleiter" BR-Kandidat? Finde ich vor dem Hintergrund des §5(3) Nr. 1 sehr interessant...
13.12.2012 um 16:57 Uhr
@petrus: du hast da was gutes angemerkt -ist mir vorher durchgegangen.
@wermutheule: wenn euer Betriebsleiter eigenständig Personen einstellen kann, wäre hier wirklich mal zu prüfen ob er nicht unter Umständen ein leitender Angestellter und somit gar nicht wählbar ist...
LG C.
13.12.2012 um 17:30 Uhr
Hi Celest und Petrus, nein die Einstellungen hat der Bezirksleiter gemacht. Der BL ist kein leitender Angestellter, aber müßte der WV nicht informiert werden, wenn Neue eingestellt werden, wegen der Wahlberechtigtenliste? Wir machen eine Personenwahl. Oder könne die einfach am Samstag ersten A-Tag haben und gleich wählen, ohne dass sie auf der Liste stehen? Und widersprechen gegen Einstellungen können wir nicht, weil wir ja erst einen BR wählen. Natürlich ist das total unwirtschaftlich. Aber wir haben jetzt auch die Vermutung, das die Verträge für März sind, damit der BR kein Mitspracherecht hat. Samstag ist es ja soweit, aber bei uns allen liegen die Nerven blank. Ich wurde z.B. Versetzt ab 1.3. in eine andere Stadt, obwohl ich an Krebs erkrankt bin und z.Z noch in Therapie. Wenn das so weiter geht, gehe ich an die Presse. Zum Glück steht uns die Gewerkschaft zur Seite. Ich sag dann wie es ausgegangen ist. LG Wermutheule
14.12.2012 um 10:12 Uhr
müßte der WV nicht informiert werden, wenn Neue eingestellt werden Meiner Meinung nach ja.
wegen der Wahlberechtigtenliste? Richtig. Der Wahlvorstand müsste ja beschließen, diese Liste wegen Neueinstellungen zu ergänzen. Wenn er nichts von Einstellungen weiß, wird er das leider nicht können...
könne die einfach am Samstag ersten A-Tag haben und gleich wählen, ohne dass sie auf der Liste stehen Nein. Wer nicht auf der Liste steht, darf nicht wählen. Könnte dann natürlich eine Wahlanfechtung zur Folge haben. Dazu hatte Celeste ja schon was geschrieben...
Wobei die Konstellation natürlich interessant ist, da die eigentliche Ursache für die Wahlanfechtung ja dann ein Versäumnis des ArbGeb war.
wir haben jetzt auch die Vermutung, das die Verträge für März sind Dann dürfen sie natürlich am Samstag noch nicht wählen.
Die Vermutung würde ich so natürlich nicht laut äußern. Ihr seid nicht über Neueinstellungen informiert worden. Punkt. Rest klärt -wenn es zur Anfechtung käme- der Anwalt.
Versetzt ab 1.3. in eine andere Stadt, obwohl ich an Krebs erkrankt bin und z.Z noch in Therapie Die Krankheit hilft hier leider nichts :-( Notfalls muss Dich der Arzt dann für die Therapiebehandlungen krank schreiben.
Die Frage ist aber eine andere: Bedeutet diese Versetzung, dass der jetzt zu wählende BR für Dich nicht mehr zuständig wäre? Bzw. falls Du in den BR gewählt werden würdest, Du dann ab 1.3. wegen der Versetzung wieder ausscheiden müsstest? Dann könnte die Versetzung wegen Verstoß gegen §103 rechtswidrig sein und Du solltest umgehend (am besten gestern!) zur Rechtsberatung deiner Gewerkschaft / zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen...
14.12.2012 um 10:44 Uhr
Hi Petrus,
danke für Deine ausführliche Beantwortung. Das hat mir jetzt gut geholfen.
Ja, die wollen verhindern, dass ich in den BR komme. Beim Anwalt war ich auch schon. Versetzung ist unzumutbar. Ehemann, Familie und Entfernung (700 km). Werde dann klagen. AG zieht jetzt alle Register. Viele Abmahnungen sind ausgesprochen worden. Alle an MA die sich für BR eingesetzt haben haben. Aber das war uns schon klar. Aber durch diese ganzen Aktionen, haben wir jetzt 90% der MA auf unserer Seite.
Danke nochmal, das ist ein super Forum.
14.12.2012 um 11:04 Uhr
Versetzung ist unzumutbar. Ich würde behaupten: Rechtswidrig.
Eine Filiale in 700 km Entfernung dürfte ohne zweifel ein anderer Betrieb im Sinne des BetrVG sein, womit eine Versetzung zum Verlust der Wählbarkeit / des BR-Amtes führen würde. Also ein klarer Fall des §103(3) BetrVG.
Beim Anwalt war ich auch schon. Der ist vermutlich kein Fachanwalt für Arbeitsrecht? Als weiteren Hinweis an den Anwalt: Da es bei Euch noch keinen BR gibt, der der Versetzung hätte zustimmen können, bedarf es somit immer der Zustimmungsersetzung nach §103 Abs. 2 und Abs.3 Satz 2 BetrVG durch das ArbG. Nachzulesen in vermutlich jedem Kommentar zum BetrVG. Da der ArbGeb diese Zustimmungsersetzung nicht hat (das wüsstest Du - in dem Verfahren wärst Du als Beteiligter geladen worden), spielt die Unzumutbarkeit keinerlei Rolle mehr!
14.12.2012 um 11:48 Uhr
Fachanwalt für Arbeitsrecht Habe ich einen der Besten in unserer Stadt. Eigentlich heisst es unbillig, nicht unzumutbar
Gewerkschaft hat gesagt, bis nach der Wahl warten, dann hat es sich eh erledigt Leider ist die Versetzungsmöglichkeit im AV verankert.
14.12.2012 um 13:51 Uhr
Eigentlich heisst es unbillig, Weder die Zumutbarkeit noch die Billigkeit spielen eine Rolle - die Versetzung ist schlicht und ergreifend ohne Zustimmung des Arbeitsgerichts wegen Verstoßes gegen das BetrVG unzulässig.
Leider ist die Versetzungsmöglichkeit im AV verankert. Äpfel und Birnen. Und mal abgesehen von der Frage, ob diese Klausel im AV einer AGB-Kontrolle standhalten würde: Das Gesetz ist das Gesetz ist das Gesetz. Und dann kommt eine Weile nix. Und dann kommt erst der AV. Oder bei Dir eben in diesem Fall nicht - da das Gesetz sowas von eindeutig ist, das glaubst Du gar nicht.
Gewerkschaft hat gesagt, bis nach der Wahl warten, dann hat es sich eh erledigt Warum? Ist dann die Frist zur Einreichung deiner Klage auf Nichtigkeit Deiner Versetzung rum?
14.12.2012 um 15:53 Uhr
Warum? Ist dann die Frist zur Einreichung deiner Klage auf Nichtigkeit Deiner Versetzung rum? Nein aber wenn ich im BR bin können sie mich nicht versetzen. Habe Einspruchfrist bis 21.12. Habe aber schon widersprochen schriftlich. Alles wird gut.
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