Mitbestimmung bei Weiterbeschäftigung nach Rente
Wir haben hier eine Kollegin, die kurz vor ihrer Rente steht und gerne weiter arbeiten möchte. Der AG lehnt dies ab. Begründung: Wenn er sie weiter arbeiten lässt, wird er sie, wenn die Arbeitskraft mal schwindet, nicht wieder los. Der AG will die Stelle neu besetzen. Wir haben hier eine BV, nach der interne Bewerbungen bei gleicher Eignung vorrangig sind. Frage: Können wir den AG zwingen, die interne Bewerbung der älteren Kollegin den anderen Bewerbungen vorzuziehen? Verstößt er mit der allgemeinen Weigerung schon gegen das AGG?
Community-Antworten (7)
09.12.2012 um 08:36 Uhr
Gibt es einen Tarifvertrag oder steht im Arbeitsvertrag etwas davon, dass das Arbeitsverhältnis mit erreichen der Altersgrenze endet? Wenn ja - endet es.
Wenn nein, läuft das Arbeitsverthältnis einfach weiter. Es gibt kein automatisches Arbeitsende im Rentenalter.
09.12.2012 um 11:34 Uhr
@AlterMann Das schlimme daran ist: Der AG hat nicht so ganz unrecht... Und: Bei einem auslaufenden AV (so auch hier wegen Renteneintritt) kann ein BR nichts erzwingen. Man hat als BR in solchen Fällen ja auch kein anhörungsrecht im Sinne des § 102 BetrVG...
09.12.2012 um 11:48 Uhr
so ist es - habe aber sehr oft erlebt, dass gerade bei alten Arbeitsverträgen nichts davon steht, dass das Arbeitsverhältnis mit 65 endet - oft auch nicht in Tarifen.
Es lohnt also eine Recherche in den Unterlagen. Ich selbst habe auch schon einmal einen Prozeß als BR begleitet, wo der AG glaubte mit 65 wäre schluß. Der Arbeitsrichter hat ihn eines besseren belehrt (weil eben der AV und TV es nicht hergaben)
09.12.2012 um 13:39 Uhr
Erstmal herzlichen Dank! Leider steht im AV, dass die Beschäftigung mit Erreichen der Altersgrenze endet. Einen TV haben wir (noch) nicht. Wir verstehen den AG auch durchaus mit seinen Bedenken. Andererseits haben wir große Schwierigkeiten, gutes Personal zu finden trotz (in den Anfangsjahren) übertariflicher Bezahlung. Gibt es für solche Fälle vielleicht eine Möglichkeit, den Kündigungsschutz zu umgehen? Andererseits wäre das ja auch wieder ein Verstoß nach AGG...
09.12.2012 um 14:08 Uhr
Wie wäre es nach einer kurzen Unterbrechung mit einem sachgrundbefristeten Arbeitsvertrag oder Befristung auf eigenen Wunsch des AN?
09.12.2012 um 14:10 Uhr
@ AlterMann
Warum denkt man nicht über eine mit Sachgrund befristete Teilzeittätigkeit Eurer künftigen Rentnerin nach? Zu beachten sind hier lediglich die Hinzuverdienstgrenzen.
09.12.2012 um 14:17 Uhr
@AlterMann, eine Benachteiligung nach AGG ist nicht gegeben, sondern nach § 10 S. 3 Nr. 5 AGG zulässig. Eine auf die Regelaltersgrenze und damit auf den Zeitpunkt des möglichen Bezugs einer Altersrente abstellende Befristung des AV verstößt nicht gegen das in §§ 1, 7 AGG normierte Benachteiligungsverbot wegen des Alters.
Verwandte Themen
Übernahme von JAVis?! - Hier die komplette Regelung für den öffentl. Dienst
Älter§ 9 BPersVG, der über § 107 BPersVG unmittelbar auch für alle Landespersonalvertretungsgesetze gilt, und § 78 a BetrVG geben Mitgliedern der JAV/des Personal-/Betriebsrats nach erfolgreicher Beendigun
Rechtliche Situation, wenn ein BR trotz Rente noch weiterarbeitet
Hallo, ich habe heute mal eine etwas andere Frage. Und zwar werde ich im kommenden Jahr (2026) in Rente gehen. Ich bin Betriebsrat und wollte zunächst dann eine Neuwahl des BR durchführen lassen, bev
Weiterbeschäftigung Leiharbeitnehmer mit abgelaufenem Vertrag ???
ÄlterHallo an alle. Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Wir haben momentan 3 Leiharbeitnehmer (3 von sehr vielen) in unserer Firma beschäftigt. Diese sind befristet gewesen bis 31.07.2013. Jetzt
Rücknahme einer Weiterbeschäftigung
ÄlterWir hatten eine Vorlage zur befristeten Weiterbeschäftigung zweier MA. Nun kam aus der Personalabteilung das die Geschäftsführung dieser Weiterbeschäftigung nicht zustimmt. Die Vorlage kam von der Bet
Weiterbeschäftigung JAV-Mitglieder - Umsetzung in der Praxis?
ÄlterHallo! Eine Frage bezüglich des Weiterbeschäftigungsanspruches für JAV-Mitglieder nach BpersVG. Wie sieht das ganze denn in der Praxis aus? Ich stelle meinen Antrag auf Weiterbeschäftigung, ab diesem