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Mitbestimmung bei Weiterbeschäftigung nach Rente

A
AlterMann
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben hier eine Kollegin, die kurz vor ihrer Rente steht und gerne weiter arbeiten möchte. Der AG lehnt dies ab. Begründung: Wenn er sie weiter arbeiten lässt, wird er sie, wenn die Arbeitskraft mal schwindet, nicht wieder los. Der AG will die Stelle neu besetzen. Wir haben hier eine BV, nach der interne Bewerbungen bei gleicher Eignung vorrangig sind. Frage: Können wir den AG zwingen, die interne Bewerbung der älteren Kollegin den anderen Bewerbungen vorzuziehen? Verstößt er mit der allgemeinen Weigerung schon gegen das AGG?

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

09.12.2012 um 08:36 Uhr

Gibt es einen Tarifvertrag oder steht im Arbeitsvertrag etwas davon, dass das Arbeitsverhältnis mit erreichen der Altersgrenze endet? Wenn ja - endet es.

Wenn nein, läuft das Arbeitsverthältnis einfach weiter. Es gibt kein automatisches Arbeitsende im Rentenalter.

K
Kölner

09.12.2012 um 11:34 Uhr

@AlterMann Das schlimme daran ist: Der AG hat nicht so ganz unrecht... Und: Bei einem auslaufenden AV (so auch hier wegen Renteneintritt) kann ein BR nichts erzwingen. Man hat als BR in solchen Fällen ja auch kein anhörungsrecht im Sinne des § 102 BetrVG...

G
gironimo

09.12.2012 um 11:48 Uhr

so ist es - habe aber sehr oft erlebt, dass gerade bei alten Arbeitsverträgen nichts davon steht, dass das Arbeitsverhältnis mit 65 endet - oft auch nicht in Tarifen.

Es lohnt also eine Recherche in den Unterlagen. Ich selbst habe auch schon einmal einen Prozeß als BR begleitet, wo der AG glaubte mit 65 wäre schluß. Der Arbeitsrichter hat ihn eines besseren belehrt (weil eben der AV und TV es nicht hergaben)

A
AlterMann

09.12.2012 um 13:39 Uhr

Erstmal herzlichen Dank! Leider steht im AV, dass die Beschäftigung mit Erreichen der Altersgrenze endet. Einen TV haben wir (noch) nicht. Wir verstehen den AG auch durchaus mit seinen Bedenken. Andererseits haben wir große Schwierigkeiten, gutes Personal zu finden trotz (in den Anfangsjahren) übertariflicher Bezahlung. Gibt es für solche Fälle vielleicht eine Möglichkeit, den Kündigungsschutz zu umgehen? Andererseits wäre das ja auch wieder ein Verstoß nach AGG...

G
gironimo

09.12.2012 um 14:08 Uhr

Wie wäre es nach einer kurzen Unterbrechung mit einem sachgrundbefristeten Arbeitsvertrag oder Befristung auf eigenen Wunsch des AN?

H
Hoppel

09.12.2012 um 14:10 Uhr

@ AlterMann

Warum denkt man nicht über eine mit Sachgrund befristete Teilzeittätigkeit Eurer künftigen Rentnerin nach? Zu beachten sind hier lediglich die Hinzuverdienstgrenzen.

B
blackjack

09.12.2012 um 14:17 Uhr

@AlterMann, eine Benachteiligung nach AGG ist nicht gegeben, sondern nach § 10 S. 3 Nr. 5 AGG zulässig. Eine auf die Regelaltersgrenze und damit auf den Zeitpunkt des möglichen Bezugs einer Altersrente abstellende Befristung des AV verstößt nicht gegen das in §§ 1, 7 AGG normierte Benachteiligungsverbot wegen des Alters.

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