Erstellt am 22.05.2022 um 20:32 Uhr von celestro
Der BR kann einen RA beauftragen, sich das anzuschauen und zu beurteilen. Ich denke aber, das der AG so handeln darf ... wieso auch nicht?
Erstellt am 22.05.2022 um 20:54 Uhr von Catweazle
Der BR hat keinen Anspruch darauf die Arbeitsverträge einzusehen. Auf Grund der Vertragsfreiheit hat er auch keine Mitbestimmung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber die Kosten für einen RA übernehmen muss.
Erstellt am 22.05.2022 um 20:56 Uhr von Oblatixx
Vertragsfreiheit des AG und AN.
Jeder verkauft sich, so gut er kann.