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Sprechstunde Außendienst

F
fraydt
Nov 2016 bearbeitet

Wir bieten alle drei Monate bei einer Außendiensttagung für den Außendienst eine Sprechstunde an, die im Plenium stattfindet. Die Geschäftleitung besteht auf eine Teilnahme. Haben wir als BR das Recht das zu verweigern?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

06.12.2012 um 16:17 Uhr

Eine Sprechstunde des BR ist eine Sprechstunde - da hat die GL nichts verloren.

Aber beachte: Gerade im Außendienst gibt es viele Wadenbeißer. Die würden wichtige Dinge sowieso weitertragen.

Wir machen es daher immer so, dass wir im Plenum eine Teilbetriebsversammlung durchführen, wo wir dann unsere Beiträge vortragen und allgemeine Fragen gestellt werden und bleiben dann im Tagungshotel und bieten so genügend Möglichkeiten, den BR unter vier Augen zu sprechen. Ggf. bleiben wir dann auch über nacht.

Hat sich sehr bewährt.

M
Marianne

06.12.2012 um 16:19 Uhr

Die Sprechstunde des BR ist vergleichbar mit dem Aufsuchen des BR im BR Büro.

Also, kein Teilnahmerecht des AG. BR hat in diesem Raum dann das Hausrecht!

Es wäre aber zu unterscheiden, sind es Sprchstunden des BR oder Teilpersonalversammlungen. bei letzterem hätte der AG Teilnahmerecht.

Der AG könnte aber ggf zu Recht beanstanden, dass zu den Sprechstunden der gesamte BR anreist. Denn wenn AN im Stammbetrieb den BR im Büro aufsuchen ist idR ja auch nicht das gesamte Gremium dort anwesend. Doch dann müsste der AG das ArbG bemühen und die Notwendigkeit in Frage stellen.

W
wahlvst

06.12.2012 um 16:20 Uhr

gironimo dieser Vorschlag ist optimal.

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