Erstellt am 06.12.2012 um 15:17 Uhr von gironimo
Eine Sprechstunde des BR ist eine Sprechstunde - da hat die GL nichts verloren.
Aber beachte: Gerade im Außendienst gibt es viele Wadenbeißer. Die würden wichtige Dinge sowieso weitertragen.
Wir machen es daher immer so, dass wir im Plenum eine Teilbetriebsversammlung durchführen, wo wir dann unsere Beiträge vortragen und allgemeine Fragen gestellt werden und bleiben dann im Tagungshotel und bieten so genügend Möglichkeiten, den BR unter vier Augen zu sprechen. Ggf. bleiben wir dann auch über nacht.
Hat sich sehr bewährt.
Erstellt am 06.12.2012 um 15:19 Uhr von Marianne
Die Sprechstunde des BR ist vergleichbar mit dem Aufsuchen des BR im BR Büro.
Also, kein Teilnahmerecht des AG. BR hat in diesem Raum dann das Hausrecht!
Es wäre aber zu unterscheiden, sind es Sprchstunden des BR oder Teilpersonalversammlungen. bei letzterem hätte der AG Teilnahmerecht.
Der AG könnte aber ggf zu Recht beanstanden, dass zu den Sprechstunden der gesamte BR anreist. Denn wenn AN im Stammbetrieb den BR im Büro aufsuchen ist idR ja auch nicht das gesamte Gremium dort anwesend. Doch dann müsste der AG das ArbG bemühen und die Notwendigkeit in Frage stellen.
Erstellt am 06.12.2012 um 15:20 Uhr von wahlvst
gironimo dieser Vorschlag ist optimal.