Erstellt am 28.05.2019 um 14:03 Uhr von Cyber99
Lies mal die Informationen unter diesem Link:
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/sprechstunden-des-betriebsrats/
Also ich würde das im Rahmen einer Sprechstunde an einem externen Ort machen. Du musst aber eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber darüber abschließen. Das kann schon problematisch werden, wenn sich der Arbeitgeber querstellt. Dann geht es nur über die Einigungsstelle.
Erstellt am 28.05.2019 um 14:24 Uhr von Herr H. aus S.
Hallo Cyber99,
danke für die Antwort. Vom Grundsatz her, war mir alles was in deinem Angefügten Link steht bewusst. Mir geht es im Detail zum einen darum ob Sprechstunden in einer Gruppe stattfinden können und zum anderen ob es legitim ist, so viele Mitarbeiter aus dem Außendienst "abzuziehen". je nach Heimatort des Mitarbeiters geht dabei ja auch schon mal ein ganzer Arbeitstag flöten.
Erstellt am 28.05.2019 um 14:54 Uhr von Cyber99
Natürlich kann die Sprechstunde auch in einer Gruppe stattfinden und es ist auch legitim, wenn der Mitarbeiter die Sprechstunde aufsucht. Wenn dringende betriebliche Belange dem Besuch der Sprechstunde entgegenstehen kann der Arbeitgeber ja sein Veto einlegen. Das muss man entspannt sehen. Für die Meetings mit dem Arbeitgeber geht dem Außendienstmitarbeiter auch öfter mal ein ganzer Tag verloren. Und ich gehe davon aus, dass die Sprechstunden die ihr abhaltet dem Betrieb und seinen Mitarbeitern dienen. Da soll ja was Positives dabei rauskommen und dafür muss man halt mal etwas Zeit investieren. Ihr macht so was ja auch nicht jeden Monat einmal.
Erstellt am 28.05.2019 um 14:57 Uhr von Herr H. aus S.
Danke für die erneute Antwort.
"Für die Meetings mit dem Arbeitgeber geht dem Außendienstmitarbeiter auch öfter mal ein ganzer Tag verloren. Und ich gehe davon aus, dass die Sprechstunden die ihr abhaltet dem Betrieb und seinen Mitarbeitern dienen. Da soll ja was Positives dabei rauskommen und dafür muss man halt mal etwas Zeit investieren."
War das alles so einfach bräuchte man keine Einigungsstellen etc. Also kann ich davon ausgehen, dass es keine rechtliche Grundlage gibt und man nur darauf hoffen muss, dass der AG sagt "Klar, macht ihr mal"? Dann weiß ich jetzt schon was dabei herauskommen wird.
Erstellt am 28.05.2019 um 15:10 Uhr von Cyber99
Zitat H.ausS.: Also kann ich davon ausgehen, dass es keine rechtliche Grundlage gibt und man nur darauf hoffen muss, dass der AG sagt "Klar, macht ihr mal"? Dann weiß ich jetzt schon was dabei herauskommen wird.
Nein das stimmt so nicht. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus §39 BetrVG. Zeit und Ort der Sprechstunde sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Wenn der Arbeitgeber rumzickt, dann kann man vor die Einigungsstelle gehen. Dann kommt es nur darauf an, ob ihr Euch als Gremium durchsetzen wollt oder ob ihr kneift.
Ich vermute mal Ihr würdet kneifen - dafür braucht Ihr euch aber nicht zu schämen, das ist eine weitverbreitete und vermutlich auch ansteckende BR-Krankheit. In den meisten Fällen leider auch unheilbar.
Erstellt am 28.05.2019 um 15:14 Uhr von Herr H. aus S.
Nochmals Danke.
Ich habe §39 im Fitting überflogen, finde nur keine direkten Aussagen zum Thema Anreise (uns somit Lohnfortzahlung) für Außendienstkollegen. Habe ich da was übersehen oder gibt es da nichts zu?
Ps. das war unnötig: "Ich vermute mal Ihr würdet kneifen - dafür braucht Ihr euch aber nicht zu schämen, das ist eine weitverbreitete und vermutlich auch ansteckende BR-Krankheit. In den meisten Fällen leider auch unheilbar."
Erstellt am 28.05.2019 um 15:25 Uhr von Cyber99
§39 Abs. 3 regelt doch, dass der Arbeitgeber das Entgelt für die versäumte Arbeitszeit nicht mindern darf. Jetzt könnte es natürlich sein, dass durch die An- und Abreise womöglich Überstunden anfallen. Diesbezüglich wäre ich jetzt skeptisch aber da sollte es vielleicht im Eigeninteresse des Mitarbeiters sein, dass man für eine solche Veranstaltung mal ein paar Stunden auf die eigene Kappe nimmt.
Übrigens der Zusatz vorhin war nicht böse gemeint und sollte nur auf ironische Weise etwas wachrütteln - ich spreche dabei aus meiner eigenen Erfahrung als BR.
Erstellt am 28.05.2019 um 16:07 Uhr von Herr H. aus S.
Ich werde es jetzt, sofern die MA im Außendienst nicht "den Schwanz einziehen" erst mal über den Weg der netten Bitte versuchen.
Vielen Dank Cyber99 für den Austausch.
Erstellt am 28.05.2019 um 16:52 Uhr von Ernsthaft
Dass beim 39er hier letztlich der Schwarze Peter bei den Kollegen hängen bleibt, sollte einem BR doch zu einer etwas anderen Handlung bewegen als stur sein vermeintliches Recht, was hier aber auch schon allein durch den Tätigkeitsbereich der MA eingeschränkt ist, festzuhalten und einfach etwas umsetzen, was fast zwangsläufig nicht unerhebliches Streitpotenzial beinhaltet.
Um dem BR auch den Vorwurf von willkürlicher BR Arbeit zu ersparen (Ausfall aller Außendiensttätigkeiten), würde ich hier als BR anders verfahren.
Abhängig von der Zahl der MA und deren räumlichen Tätigkeiten, würde ich als BR versuchen hier kleine Gruppen zu bilden und mich mit diesen an einem dazu gemeinsam vereinbarten Ort treffen.
Erstellt am 28.05.2019 um 17:24 Uhr von Herr H. aus S.
Hallo ernsthaft,
genau dies widerspricht allerdings dem Wunsch der Kollegen, die geschlossen als Abteilung über verschiedene Punkte sprechen möchten. Die Überlegung der MA war sich allesamt einen gemeinsamen Tag Urlaub zu nehmen, welcher jedoch nicht genehmigt wird.
Erstellt am 28.05.2019 um 17:47 Uhr von Ernsthaft
Sorry, aber es sollte auch den MA klar sein, dass es kein AG gut finden wird, wenn seine Außendiensttätigkeit für einen Tag komplett zum Erliegen kommt.
Dass der AG hier einem Urlaubswunsch aller widerspricht, bestätigt das doch nur.
Dass ein BR hier nicht einfach etwas anleiern kann, was letztlich den betrieblichen Ablauf durcheinander oder gar zum Erliegen bringt, sollte ihnen auch klar sein.
Ich erinnere hier gerne einmal an die viel diskutierte Entscheidung des ArbG Solingen vom 18.02.2016 – 3 BV 15/15, wegen betriebsverfassungsrechtlicher Abmahnung durch den AG.
Die dort aufgeführten Gründe würden hier genauso greifen.
Ein Verfahren auf der Grundlage des § 39 oder gar 42 BetrVG, an dem alle Teilnehmen können, sehe ich hier als kaum durchsetzbar an.
Als einzige Möglichkeit, die man als BR auch beim AG aufwand- und kostenmäßig hinbekommen könnte, wäre ein gemeinsames Treffen an einem freien Tag.
Wenn sie wirklich zu bereinigende Anliegen haben, müssten sie auch bereit sein, sich einmal auf Kosten des AG an einem Samstag oder gar Sonntag zu treffen.