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Überwachung der Mitarbeiter gps-Überwachungssystem - § 87 BetrVG Mitbestimmungsrecht?

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112
Jan 2018 bearbeitet

hallo kollegen, bin neu im br und brauche noch etwas hilfe... unser gf möchte ein betriebsinternes gps-überwachungssysthem auf unseren Fahrzeugen installieren und einen teil der kollegen in einem weiteren betriebsteil mit sogenannten "funkfingern" ausstatten. begründet wird das mit sicherheitsrelevanten aspekten, die aus sicht der belegschaft und des br jedoch keine rolle spielen.unserer überlegung nach dient eine solche maßnahme nur der überwachung der mitarbeiter. nach § 87 betrVG besitzt der br, mitbestimmungsrecht, reicht es daher, dem antrag der gf zu wiedersprechen bzw den antrag abzulehen oder müssen weitere schritte unternommen werden? branche: rettungsdienst, sozialstation

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Community-Antworten (2)

A
Angi1

22.06.2007 um 14:59 Uhr

Hallo 112,

mit eurem MBR könnt Ihr in Verhandlungen zu einer BV mit eurem AG gehen und dafür sorgen, dass andere als Sicherheitstechnische Möglichkeiten nicht aus diesem System verwendet werden können.

MfG Angi1

MK
Manfred K

22.06.2007 um 15:02 Uhr

Ich sehe auch keinen Grund warum ein Rettungsdienst wissen müsste wo sich seine Fahrzeuge aufhalten.

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