Fortbestand eines Betriebsrates
In unserem Betrieb (mehr als 50 Arbeitnehmer) ist 2010 mangels Interesse keine Betriebsratswahl mehr zustande gekommen. Vom 2006 gewählten Betriebsrat ist nur noch ein Vertreter übrig geblieben, die anderen haben den Betrieb verlassen oder standen nicht mehr für eine Wahl zur Verfügung. Hat dieser eine "übriggebliebene" Kollege noch den Anspruch eines Betriebsrates bzw. irgendwelche Rechte?
Community-Antworten (2)
05.12.2012 um 23:55 Uhr
@Luchs Nein, euer "letzte Mohikaner" aus 2006 hat keine Ansprüche oder Rechte als BR. Wollt ihr einen neuen BR müsst ihr neu wählen.
06.12.2012 um 11:11 Uhr
mangels Interesse keine Betriebsratswahl mehr zustande gekommen.
Wobei sich mir die Frage stellt WIE das zustandegekommen ist! Anno 2010 hatte der dann existierende BR die Pflicht einen Wahlvorstand einzusetzen, ggf. bestehend aus den BR-Mitgliedern. Der hätte die Wahl einleiten müssen. Sofern zumindest eines der amtierende BR dann eine Vorschlagsliste, ggf. nur mit sich selbst als Kandidaten, eingereicht hat (und er die erforderlichen Stützunterschriften sammeln konnte) und am Wahltag zumindest EIN Kollege einen Wahlschein abgegeben hat, HAT die Wahl stattgefunden und der BR wäre wieder gewählt gewesen, ggf. bestehend aus diesem einen BRM.
Von "mangels Interesse" kann in dem Sinne keine Rede sein. Wenn diese Wahl nicht stattgefunden hat, wurde sie AKTIV von den AN blockiert, ggf. indem sie die Stützunterschriften verweigert haben oder indem nicht einmal ein einziger Kollege an einem BR interessiert war - wobei es mir schwerfällt zu glauben, dass auch die aktuell amtierenden BRM sich derart verweigert hätten...
Verwandte Themen
Fortbestand des Betriebsrates nach Fusion?
ÄlterUnser Betrieb beabsichtigt zu fusionieren. Dabei wird ein anderer Betrieb übernommen. In beiden Betrieben gibt es einen Betriebsrat. Von der Mitarbeiterzahl her ist der übernehmende Betrieb auch der g
Mitbestimmung Lohngruppen?
ÄlterHallo, ich hab eine Frage zur Mitbestimmung bei Eingruppierungen und Lohngruppen. Der BR hat soll doch auch die Einhaltung von Tarifverträgen überwachen. Bei der Durchsicht der Lohngruppentabelle i
Fortbestand eines BR-Gremiums - ja oder nein?
Älterkann eine BR Wahl immer wieder mal für unkrorrekt erklärt werden, eine Anfechtung wurde nicht vorgenommen, eine Nichtigkeit wurde nicht festgestellt. Aber für Nichtigkeit gibts ja wohl keine Fristen
Fortbestand eines Wirtschaftsausschusses im abgegenden Betrieb nach Spaltung
ÄlterHallo zusammen, unser Betrieb ist vor kurzem im Zwei rechtlich selbständige Betriebe mit unterschiedlichen Gesellschaftern (verkauf durch die Altgesellschafter) gespalten worden. Vor der Spaltun
Urlaub streichen?
ÄlterHallo zusammen, ihr müsst mir wieder mal helfen. Eine Kollegin hat Angang des Jahres Urlaub für Dezember eingetragen, dieser Urlaub wurde genehmigt und Sie hat daruaf hin eine Reise gebucht. Jetzt