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Stichwahl in der JAV ?

C
CubaLibre
Nov 2016 bearbeitet

Hallo !

Ich habe mal eine Frage. Wir haben hier in unserem Betrieb eine JAV Wahl durchgeführt und haben 3 Mitglieder gesucht. Jetzt nach der Wahl und der Auszählung ist Platz 1 und 2 klar nur für Platz 3 haben 2 Mitglieder der Wahlliste die gleiche Anzahl der Stimmen. Wie geht man da jetzt vor ? Müssen die 2 sich untereinander einigen oder muss offiziell das 3. Mitglied gewählt werden in einer Stichwahl oder wie geht man da vor ? Vielen Dank im Voraus.

Grüße

3.16506

Community-Antworten (6)

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Rapper

04.12.2012 um 16:04 Uhr

Hallo CubaLibre,

wenn mich nicht alles täuscht, ist die Vorgehensweise bei der Auswahl von Bewerbern mit Stimmengleichheit bei einer JAV Wahl nicht anders als bei einer BR-Wahl. Bei der BR Wahl wird per Los entschieden, wer in der Reihenfolge dann als 3. , 4. usw. auf der Endergebnisliste steht. Heißt also, der Wahlvorstand entscheidet per Los, wer als 3. Mitglied im JAV drin ist. Müßte eigentlich im BetrVG mit Kommentaren nachlesbar sein.

MfG

R
rkoch

04.12.2012 um 16:09 Uhr

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los! §15 (2) bzw. §22 (3) WO BetrVG (welche nach §39 (2) bzw. (3) WO BetrVG auch für die Wahl der JAV gelten).

Wie das Losverfahren aussieht ist nicht festgelegt.. Strohhalmziehen, Zettel aus Beutel ziehen, wasauchimmer. Wichtig ist DASS gelost wird um die Stimmengleichheit aufzulösen. Der WV muß dieses Losverfahren noch während der öffentlichen Auszählung machen (die ja öffentlich ist, damit sich jeder überzeugen kann, dass u.a. bei der Auslosung alles mit rechten Dingen zugeht...). Gerne vergessen wird das Losverfahren bei der Feststellung der Ersatzplätze... dabei ist das im Grunde ebensowichtig! Insofern: auch das machen sofern nötig!!!!

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Drebin

04.12.2012 um 22:47 Uhr

Hallo,

wir hatten den selben Fall und haben nach BetrVG mit Losverfahren entschieden.

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Petrus

05.12.2012 um 14:26 Uhr

@rkoch: Ich widerspreche Dir ja nur sehr ungern aber zum

Strohhalmziehen würde ich wegen dieses Urteils nicht raten: BVerwG vom 15.5.1991 – 6 P 15/89

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rkoch

06.12.2012 um 09:44 Uhr

@petrus

Das kannte ich auch noch nicht... Aber das da tatsächlich ernsthaft jemand wegen so einer Lappalie die Gerichte beschäftigt... Manche haben wahrscheinlich doch einfach Spaß am Klagen.... :-)

P
Petrus

06.12.2012 um 10:43 Uhr

Das kannte ich auch noch nicht... Kam bei mir in einer WAF-Schulung vor. Steht wohl auch im Kommentar beim entsprechenden Paragraphen der WO

Aber das da tatsächlich ernsthaft jemand wegen so einer Lappalie die Gerichte beschäftigt... Klagen kann man ja wegen allem und jedem. Und wenn von Gewerkschaftsvertretern gegen alle Bedenken ein bestimmtes Losverfahren "durchgedrückt" wird und dann auch noch "zufällig" der Nachwuchskader ausgelost wird...

Manche haben wahrscheinlich doch einfach Spaß am Klagen... Durch die Instanzen getrieben hat es die Gewerkschaftsliste - und in jeder Instanz eine Klatsche bekommen...

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