Rücktritt von Wahlliste
Hallo, ich werde 19. Tage nach unserer Wahl des Betriebsrates aus der Firma ausscheiden. Ich stehe auf einer Wahlliste und möchte diese nun gern verlassen. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Ist es möglich die Liste noch zu verlassen und wenn ja, wie stelle ich es an, was muss ich beachten? Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (3)
02.12.2012 um 16:55 Uhr
Hallo, die Liste kannst du nicht mehr verlassen. Du kannst aber, falls du gewählt wirst, die Wahl nicht annehmen, dann rückt automatisch der Kollege nach Dir nach.
Gruß Micha
02.12.2012 um 16:56 Uhr
@Gungnir Ne. Das geht nicht mehr. Wenn der WV nett ist macht er aber einen Aushang und teilt mit, dass Du ausscheiden wirst...
03.12.2012 um 12:36 Uhr
Dieser Aushang wäre nicht 'nett', sondern sehr ungeschickt, da dies ein klassischer Anfechtungsgrund für die Wahl wäre. Es ist nicht Aufgabe des WV, wählbare Kandidaten zu kommentieren und auf diese Weise Einfluss auf die Wahl zu nehmen.
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