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Daten-Persönlichkeitsschutz

M
Musterkollege
Nov 2016 bearbeitet

Unternehmen stellt Antrag an den BR-Vorsitzer, BR-Vorsitzer macht Rundmail an alle BR um die Meinung zu erfragen ob die BR Ja oder Nein zu dem Thema sagen. Ein BR Mitglied Antwortet das er den Antrag nicht versteht und gerne eine AUssprache zu dem Thema hätte. Der BR-Vorsitzer schreibt sofort an den Personalchef der MA Mustermann will eine Ausserordenliche BR Sitzung zu dem Thema. Meine Frage, darf der BR Vorsitzer dem Personalchef das schreiben das der Kollege Mustermann (der Quertreiber der) eine Sitzung will? Unterligt da was dem Datenschutz? Oder eine Verletzung eines anderen Rechts? Bitte mit § antworten wenn möglich. Vielen Dank

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Community-Antworten (15)

T
Tanzbär

28.11.2012 um 18:27 Uhr

Sorry, aber das geht den Personaler gar nichts an. Es reicht, wenn der erfährt, DASS eine außerordentliche Sitzung am, im stattfindet. Da könnte er ihn doch gleich mit einladen ... Schickt ihn zur Schulung!

N
Nubbel

28.11.2012 um 18:50 Uhr

macht Rundmail an alle BR um die Meinung zu erfragen ob die BR Ja oder Nein zu dem Thema sagen.

hier liegt der fehler! nicht bei mustermann

T
Tamie

28.11.2012 um 19:31 Uhr

Warum sollte der BRV keine Rundmails verschicken dürfen?

N
Nubbel

28.11.2012 um 19:34 Uhr

ob die BR Ja oder Nein zu dem Thema sagen

jetzt?

K
Kulum

28.11.2012 um 19:38 Uhr

Richtig Tamie, die Rundmail ist nicht das Problem. Eine Meinungsbildung auf dem Weg zu versuchen aber schon. Andererseits, was ist an schaden groß passiert. Der BRV wird abgewählt, wenigstens aber sensibilisiert was das Thema angeht die Meinung einzelner BRM nach außen zu tragen. Ein Beschluss ist auf dem Weg eh nicht möglich, das einzelne BRM kann (wenn es sich nicht um ein 3er Gremium handelt) auf dem Weg auch keine zusätzliche Sitzung verlangen. Und der Personaler weiß jetzt, dass wenigstens ein BRM nachdenkt und Angelegenheiten von mehreren Seiten beleuchtet haben möchte und nicht aus dem Bauch raus jeden Mist mitmacht, ehe er seine Stimme abgibt.

edit ok, die direkte Abwahl war vielleicht auch ein Schnellschuss ;)

N
Nubbel

28.11.2012 um 19:42 Uhr

ob die BR Ja oder Nein zu dem Thema sagen

kulum, sicher ist die mail mit diesem inhalt das problemdas problem! wusste dieser brv, dass es keine umlaufbeschlüsse gibt, hätte er diese mail nicht geschrieben. der verwechselt das aktg mit dem betrvg.

was ist das für dich? ein weicher, elastischer beschluss:)

K
Kulum

28.11.2012 um 19:51 Uhr

"Ein Beschluss ist auf dem Weg eh nicht möglich"

meine Worte Nubbel

B
BRMler

28.11.2012 um 20:52 Uhr

Auch Beratungen des BR finden im Gremium statt, nicht per Rundmail. Der BRV darf auch nicht das Abstimmungsverhakten der einzelnen BRM nach außen geben. Das würde gegen die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen verstoßen.

Der BRV kann also nur dem AG sagen, wir haben Klärungsbedarf.

Der BRV sollte also dringend einmal ins BetrVG schauen und auf Schulung. Wenn er Bildungsresident ist, sollte man einen anderen hier wählen.

D
Devil

28.11.2012 um 23:16 Uhr

Also ich sehe das mit der Rundmail eher relaxt... Der BRV fragt Meinungen ab um eventuelle Tendenzen zu erkennen... Mehr aber auch nicht... Und daran sehe ich nicht falsches! Ein Beschluss als auch eine konkrete Beratung während des Sitzung kann die Rundmail nicht ersetzen. Aber Meinungen einholen - kann nie Schaden... Bezüglich dercweitergabe eine Namens - der Quertreiber der - muss man sich überlegen ob man hiergegen nicht doch vorgeht - eventuell ist der BRV etwas nah am Unternehmen und versucht nicht das optimale für seine Mitarbeiter zu erzielen!

T
Tamie

29.11.2012 um 01:19 Uhr

Also ich kann wirklich nichts unanständiges an einer Rundmail erkennen um Meinungen der BRM zu erfragen.Im Gegenteil: das kann sogar zu einer erheblich besseren Sitzungsvorbereitung führen wenn der BRV bis zur Sitzung die aus Sicht der BRM fehlenden Informationen besorgt.

K
Kulum

29.11.2012 um 08:35 Uhr

Tamie

Nochmal zur Erinnerung.

"...ob die BR Ja oder Nein zu dem Thema sagen..."

Das und das Bekanntgeben beim Personaler, dass einer quer schießt ist der Aufhänger. Der BRV hat eben nicht gefragt welche Informationen den BRM möglicherweisefehlen. Insofern stimme ich allen Schreibern zu. Andererseits, wenn sich die Mehrheit der BRM dazu hinreißen lässt ihr voraussichtliches Abstimmungsverhalten per EMail kund zu tun ohne jegliche Beratung.... Hat wenigstens den Anschein eines Betriebsratsgottes

G
gironimo

29.11.2012 um 10:48 Uhr

Das Gesamtverhalten des BRV in der Fragestellung läßt vermuten, dass hier ein Beschluß auf dem E-Mailweg erzielt werden sollte. Und das ist - wie hier schon geschrieben - nicht zulässig.

Ob es nun so war oder nicht sei dahingestellt - immerhin hat der BRV ja nun erkannt, dass ein Kollege nicht zustimmt und eine BR-Sitzung erforderlich ist (das ist doch dann schon eine Umkehr in die richtige Richtung).

Falsch ist aber - wie hier auch schon festgestellt wurde - die Meinung einzelner BRs nach außen zu tragen.

Mit dem Datenschutzgesetz hat das nicht unmittelbar was zu tun. Das ergibt sich aus dem BetrVG und der dazugehörenden Rechtsprechung.

N
Nubbel

29.11.2012 um 11:28 Uhr

tami, deine naivität solltest du bei der betriebsratsarbeit zu hause lassen!

B
BRätin

29.11.2012 um 13:20 Uhr

Hallo, Musterkollege hat von einem Antrag des Unternehmens an den Betriebsrat gestellt. Warum stellt ein Unternehmen einen Antrag? Nun, weil er einen Beschluss haben möchte und Beschlüsse sind bekanntlich mitbestimmungspflichtig.

Tami für Dich, bereits das BAG hat ein Urteil zu Rundmails gesprochen. In Deinem Betrieb wäre es mir sehr unheimlich mit Dir als Betriebsrat!

N
Nubbel

29.11.2012 um 14:20 Uhr

In Deinem Betrieb wäre es mir sehr unheimlich mit Dir als Betriebsrat! Antwort 14 Erstellt am 29.11.2012 um 12:20 Uhr von BRätin 204406

brätin, mir mit dir auch!

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