Versetzungen
Hallo zusammen!
Der "Fall": Eine Freunding wird im Urlaub zum Gespräch gebeten, sie soll in eine andere Filiale, damit ein anderer Kollege in ihre Filiale kommen kann. Dies soll gleich nach ihrem Urlaub stattfinden. Genaueres wird sich im späteren Gespräch erst herausstellen. Bisher ist dies noch "inoffiziel". Muß der BR Versetzungen zustimmen bzw vorher angehört werden? Oder reicht ein gutes Verhältnis zum Chef um einen "Tausch" durchzuführen? Oder benötigt man bei einer Verstetzung betriebsbedingte Gründe?
Für Beantwortung bedanke ich mich im voraus!
mfg Tina
Community-Antworten (6)
28.11.2012 um 18:16 Uhr
Kurz und knapp, der BR ist anzuhören. §99 BetrVG
28.11.2012 um 20:34 Uhr
Weiter muss der ArbV oder TV eine solche Versetzung überhaupt zu lassen. Denn nur wenn dieses dort gestattet ist kann der AG im Rahmen des Direktionrechtes, sonst müsste er eine Änderungskündigung aussprechen, gegen die man dann klagen kann.
29.11.2012 um 01:36 Uhr
Tina, wenn ihr fuer beide Filialen als BR zustaendig seit, waere es eine Versetzung. Ansonsten eine Einstellung des kommenden MA. Und die MA, welche weggeht, wenn nicht freiwillig, wie Betriebsraetinn schreibt, gibt der ArbeitsV. es her?
29.11.2012 um 11:17 Uhr
Ich fasse es mal zusammen.
Der BR ist - v o r - jeder Versetzung zu hören. Stimmt der BR der Versetzung zu, kann der AG diese umsetzen, wenn der Arbeitsvertrag dies zuläßt. Besteht in der anderen Filiale ein eigener Betriebsrat, muss dieser zusätzlich - zuvor - zu einer Einstellung gehört werden.
Es gibt auch noch so etwas wie Eilbedürftigkeit (siehe hierzu auch §§ 100 und 101 BetrVG), dies dürfte hier aber nicht zutreffen.
29.11.2012 um 13:32 Uhr
naja, auch gegen die Eilbedürftigkeit, die häufig vorschnell in den Raum geworfen wird, gibt es ja n probates Mittel. BR bstreitet, dann muss der AG doch zum ArbG und jetzt sogar zügig.
Übrigens, 20 wahlberechtigte AN brauchts für das Prozedere aber trotzdem. Scheint zwar der Fall zu sein, muss aber nicht
04.12.2012 um 02:48 Uhr
Vielen Dank für die antworten!!
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