Hallo liebe BRler und Fachkundige,

Ich hätte 2 Fragen an Euch:

1. - Der Betriebsrat hat ein 3köpfiges Gremium zum Wahlvorstand bestimmt.
- Der WV hat in seiner Geschäftsordnung beschlossen, die 3 vorhandenen Nachrücker (WVEM - Wahlvorstandsersatzmitglieder) zu jeder Sitzung des WV einzuladen (natürlich ohne Stimmrecht) - aus Gründen der schnelleren Informationsweitergabe und Arbeitsverteilung sowie als Vorbereitung als Wahlhelfer. Ist das zulässig?
ps.: Der GF ist darüber informiert und hat das ganze abgesegnet.

2. Der BR betrachtet die Arbeitsweise des WV mit Argwohn und versucht dem WV hier Steine in den Weg zu legen. Ist der BR denn jetzt noch berechtigt, auf die Arbeitsweise des WV Einfluss zu nehmen?