BR und Demonstration / Kundgebung
Ich bin Betreibsrätin in einem 5-er Gremium. Unser Betrieb ist von Insolvenz bedroht und ich möchte wissen, ob ein BR eine Demonstration und Kundgebung anzeigen darf (dass er nicht zum Streik aufrufen darf, weiß ich) Wie ist die Abrgrenzung, wo kann ich nachlesen?
Vielen Dank
Community-Antworten (4)
25.11.2012 um 19:44 Uhr
@ linchen
Ein Streik bedeutet immer, dass die geschuldete Arbeitsleistung vorenthalten wird.
Aber demonstrieren kann man doch in seiner Freizeit, nur muss das VersG (Versammlungsgesetz) beachtet werden.
Warum glaubst Du, dass Euch eine Demo weiter bringen wird?
26.11.2012 um 10:05 Uhr
Ergänzend zu Hoppel.
Zu beachten wäre eventuell die Friedenspflicht aus dem BetrVG zwischen AG und BR. Daher keine Streiks durch den BR veranlaßt. Das ist Sache der Gewerkschaft.
Ich wäre auch bei einer Demo vorsichtig hinsichtlich dedr Gestaltung und der Inhalte. Vielleicht doch lieber über die Gewerkschaft?
26.11.2012 um 10:16 Uhr
auch ich sehe das wie gironimo - aufgrund von §2 BetrVG darf der BR keine Demos abhalten. Was ihr natürlich als "Privatpersonen" macht - unabhänig von eurer BR-Arbeit - ist euch überlassen.
Allerdings würde ich hier auch die Gewerkschaft mit ins Boot holen.
Was ihr ansonsten natürlich machen könnt ist eine Betriebsversammlung in der ihr die Mitarbeiter über die Lage informiert - hat die gleiche Wirkung, alle können kommen, alle bekommen die nötigen Infos etc. - dann ist es aber konform mit dem BetrVG :D
LG C.
26.11.2012 um 10:34 Uhr
Danke für eure Antworten. Betriebsversammung hat stattgefunden. erste spontane Kundgebungen gab es bereits, jetzt geht es um eine richtig große Sache. Gewerkschaft macht leider nicht so mit, dort habe ich schon angefragt, ob die den Hut aufsetzen, bisher leider keine Reaktion.
Aber eure Antworten helfen mir schon mal weiter. LG linchen
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