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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat & Demonstration

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Sommermond73
Feb 2020 bearbeitet

Hallo, ich bin Betriebsratmitglied in einem 9er Gremium. Unser Krankenhaus ist von einer Schließung bedroht. Es wurde eine Demonstration organisiert, welche aber nicht vom BR ausging. Ich, als Mitglied des BR & Angestellte des Klinikums war auch auf der Demo & stand mit meinen Kollegen mit Plakat auf der Bühne. Der BR - Vorsitzenden gefallen meine Aktivitäten überhaupt nicht . Sie behauptet, wir dürfen nur im Hintergrund agieren und nicht auffallen, sonst riskieren wir die fristlose Kündigung. Wie seht ihr das? Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe.

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Community-Antworten (2)

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celestro

27.02.2020 um 20:20 Uhr

Der BR darf zwar nicht zur Demo aufrufen, aber die BRM dürfen als AN durchaus daran teilnehmen. Und das auch durchaus "auffällig", nur eben als AN. Also sich auf die Bühne stellen und eine Rede halten, dass man als BRM hinter den Zielen der Demo steht, sollte man bleiben lassen.

C
Catweazle

28.02.2020 um 16:14 Uhr

celestro, das Demonstrationsrecht ist durch das Grundgesetz geschützt. Du verwechselt es wohl mit einem Streikaufruf.

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