Erstellt am 25.11.2012 um 12:38 Uhr von Kölner
@Hamsch
Kommt auf die Gewerkschaft an und deren Satzung!
Erstellt am 25.11.2012 um 12:54 Uhr von Hamsch
Danke für die schnelle Antwort. Es ist die Gewerkschaft Igbce . Hab schon gegoogelt aber finde nichts:-)
Erstellt am 25.11.2012 um 13:01 Uhr von Kölner
@Hamsch
Sind Deine Jungs von Google nicht so flott?
http://www.igbce.de/igbce/mitglied-werden/6512/rechtsschutz
Erstellt am 25.11.2012 um 13:05 Uhr von Hamsch
Danke danke, nee meine Jungs haben wahrscheinlich Wochenende:-) danke nochmals. Habe wahrscheinlich die falschen Begriffe eingegeben
Erstellt am 25.11.2012 um 21:25 Uhr von BloodyBeginner
Es wurde doch nach allen Vorzügen gefragt:
>Wer mindestens seit einem Jahr Mitglied der IG BCE ist, der hat automatisch Anspruch auf Leistungen der Freizeitunfallversicherung<
Erstellt am 26.11.2012 um 21:13 Uhr von Hamsch
Mir ging's um Kurzarbeit, wusste nicht wie ich das Thema nennen sollte. Ich selber bin seit 2005 in der Gewerkschaft, und versteh die Kollegen nicht, die es nicht sind, aber von Tariferhöhungen profitieren, aber wenn Kurzarbeit kommen sollte, dann rächt sich das nun bei den nicht Mitgliedern.
Erstellt am 27.11.2012 um 08:22 Uhr von Kulum
Öhm, welchen Vorteil hat die Mitgliedschaft bei Kurzarbeit? Ich steh da grad ein wenig auf dem Schlauch
Erstellt am 27.11.2012 um 08:25 Uhr von Hamsch
Wenn jemand nicht in der Gewerkschaft ist, bekommt er 60% vom brutto Lohn. Hat der jenige ein Kind, bekommt er 67% . Ein Gewerkschaftsmitglied bekommt egal ob Kind oder nicht, da bekommt er 90%
Erstellt am 27.11.2012 um 08:41 Uhr von Kulum
Das wäre schön. Die Information ist ja nicht ganz falsch - allerdings sollten wir uns bei dieser Aussage auf tarifierte Betriebe beschränken und auch da längst nicht alle. Jedenfalls nicht per Satzung.
Dennoch danke, das hatte ich gar nicht auf dem Schirm