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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mobbing am Arbeitsplatz

F
fiona
Mrz 2020 bearbeitet

Guten Abend,

Ich habe mal eine Frage, wenn meine Arbeitskolleging meine Arbeitsstunden kürzt so das ich netto (vorher immer zwischen 800€ und 900€) nur noch knappe 600€ rausbekomme und die Arbeitszeit so einteilt auch mobbing??

Es ist seit ca 2 Monaten ein angespanntes Verhältniss zwischen ihr und mir weil wir eine Meinungsverschiedenheit hatten. Seid dem teilt sie meine schichten sehr gegen meine möglichekeiten ein. Ich bin alleinerziehend und meine Tagesmutter ist derzeit ausser gefecht.

1.675013

Community-Antworten (13)

N
Nubbel

24.11.2012 um 00:42 Uhr

über welchen zeitraum hast du 800-900 rausbekommen? das könnte man : konkretisierung des arbeitsvertrages nennen.

H
Hoppel

24.11.2012 um 07:50 Uhr

@ fiona

Seit wann können ArbeitskollegInnen Stunden kürzen?

Du wirst doch einen Arbeitsvertrag haben, in welchem steht, wie viele Stunden Du arbeiten musst. Ausserdem gibt es auch noch so etwas wie einen Arbeitgeber, den man dann halt mal ansprechen muss. Was sagt denn der?

F
fiona

24.11.2012 um 08:59 Uhr

@ Hoppel

Ich arbeite in einer Spielstube, bei uns wird der Plan von einer Mitarbeiterin gemacht und nicht wie in anderen Firmen. Und bei mir im Arbeitsvertrage steht leider keine feste anzahl von Stunden oder Schichten drinne

F
fiona

24.11.2012 um 09:08 Uhr

@Nubbel Ich habe jetzt 1 Jahr immer in dieser höhe verdient. In meinem Arbeitsvertrag steht keine konkrete Std anzahl oder wieviele schichten ich pro Monat machen muss. Aber es wird von Gästen schon gesagt das diese eine Arbeitskollegin schon nach einer möglichkeit sucht mich rauszubekommen.

K
Kölner

24.11.2012 um 10:04 Uhr

@fiona Vermutung: Ihr seid nur ein paar Mitarbeiter in dieser Spielstube, ne? Vermutung-aus

Einzige echte Lösung: Neuer Arbeitsplatz - vor allem dann, wenn sich derChef/die Chefin um dieses Problem nicht kümmert.

G
gironimo

24.11.2012 um 10:55 Uhr

Es ist seit ca 2 Monaten ein angespanntes Verhältniss zwischen ihr und mir weil wir eine Meinungsverschiedenheit hatten.<

Und, kannst Du das nicht mehr ins richtige Fahrwasser bekommen? (Nach dem Motto: Der Klügere gibt nach). Eigentlich die einzige Lösung außer Kölners Vorschlag.

F
fiona

24.11.2012 um 11:05 Uhr

nein selbst wenn man alles so macht wie sie es haben will ist es ihr nicht gut genug aber nur bei mir und das ist auch unseren gästen schon aufgefallen das es derzeit so ist wie es ist.

R
rechtbekommen

24.11.2012 um 15:07 Uhr

Dieser ungenaue ArbV ist so rechtswidrig verstoesst u.a. auch gegen das Nachweisgesetz. Da es wohl keinen BR gibt bleibt nur der Weg zum Anwalt.

H
Hoppel

24.11.2012 um 20:25 Uhr

@ fiona

Irgendeinen Arbeitsvertrag wirst Du ja wohl haben. Und wenn keine festen Stunden vereinbart sind und greift auf alle Fälle § 12 Teilzeit-/Befristungsgesetz > siehe unten

Nur wirst Du mit 40 Stunden monatlich wohl kaum auf einen von Dir benannten Verdienst kommen. Zuständiger Ansprechpartner ist und bleibt Dein Arbeitgeber und nicht die gesagte Kollegin.

§ 12 Arbeit auf Abruf (1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen.

Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart.

Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.

(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

(3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.

W
Watschenbaum

24.11.2012 um 20:26 Uhr

was will man denn da beim Anwalt ?

der Arbeitsvertrag an sich ist sicherlich nicht "rechtswidrig", nur weil eine genaue Vereinbarung über die Arbeitsstunden fehlt

natürlich : Verstoß gegen Nachweisgesetz § 2 - na und ? ........

natürlich : vielleicht "unbillige" Ausübung des Direktionsrechts bei der Diensteinteilung - na und ? .....

das zählt in kleinen Betrieben weniger als es sollte, wer hier Wind macht, wird sich was neues suchen müssen

will man nun gerichtlich feststellen lassen, der Arbeitsvertrag hätte sich auf die bisher abgeleisteten Stunden "konkretisiert" und der AG soll nachzahlen, was seine Diensteinteilerin unrechtmässigerweise an Stunden "unterschlagen" hat

bleibt zum Einen nachzuweisen, daß man damit nicht einverstanden war, also hätte man dem AG zumindest schon mal nachweislich mitteilen müssen, daß man mit diesen Einteilungen nicht einverstanden ist und auf vorherige übliche Einteilung bestehen sollen

dann bliebe noch - falls der AG nicht reagiert - eine Klage durchzuführen die entsprechend lang dauern kann bzw. je nach dem Instanzenweg und der Kostentragung eines Anwalts auch kostet, der Ausgang ist auch nicht 100%ig sicher, man könnte auch unterliegen

zuletzt käme dann noch ins Spiel, daß der AG, falls er seiner Diensteinteilerin den Rücken stärkt, in Kleinbetrieben ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen könnte, so daß du recht schnell entsorgt werden kannst, falls du als "Unruhestifterin" zählst

es bleibt als praktische Lösung nur : mit dem AG reden, ob er das so gutheißt, was seine Diensteinteilerin macht, und wenn er nicht mit sich reden lässt : was anderes suchen

N
Nubbel

24.11.2012 um 20:39 Uhr

ich sage noch einmal: konkretisierung des arbeitsvertrages

W
Watschenbaum

24.11.2012 um 20:46 Uhr

auch nochmal :.das hilft "nur zu sagen", ohne gerichtliche Durchsetzung genausowenig, wie übers Wetter zu reden, wenn der AG davon nichts wissen will

K
Kölner

24.11.2012 um 21:24 Uhr

@Nubbel (hier 19:39)/als Chrischa (um 19:46 in einem anderen fred); wie auch immer Halte Dich an Watschenbaums Aussagen.

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