Erstellt am 22.11.2012 um 21:25 Uhr von rechtbekommen
§ 13 BetrVG. Sobald incl. aller moegl. EBRM nicht mehr die Zahl der BRM lt. WAHL also bei euch 9 gegeben sind muesdt ihr sofort Neuwahlen einleiten
Erstellt am 22.11.2012 um 22:07 Uhr von Teufelkralle
Okay, vielen lieben Dank! Dann aheißt es im neuen Jahr neu Wählen
Erstellt am 23.11.2012 um 09:31 Uhr von gironimo
Wenn Ihr dann Mitte 2013 wählt, braucht Ihr wenigstens 2014 nicht erneut wählen.
Rührt die Werbetrommel, damit Ihr bei der Wahl genügend (Ersatz-)kandidaten habt.