Kündigung nach SGB IX
Hallo, wir haben einen Antrag auf Zustimmung zur Ordendlichen Kündigung nach SGB IX vom Integrationsamt vorliegen. Was können wir alles Falsch machen? Was sollte beachtung finden? Gruß strusel
Community-Antworten (4)
19.11.2012 um 14:58 Uhr
sind die Gründe der Kündigung Behinderungsbezogen? Also wird aus Gründe der behinderung gekündigt, denn nur dann greift der besondere Kündigungsschutz. Bei betriebslichen Gründen zB greift er nicht. Hat der AG alle seine Pflcihten aus dem SGB IX erfüllt? Also auch vorher den § 84 Abs. (1) SGB IX erfüllt? Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 (hierzu zählt BR/SBV usw.) genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Ist die Kündigung wirkliche unvermeidbar?
19.11.2012 um 15:56 Uhr
Habt ihr eine Schwerbehindertenvertretung? Denn die ist auch zu hören, nicht nur der BR. Ansonsten stehen bei leserin sehr gute Tipps!
19.11.2012 um 16:32 Uhr
Vom Integrationsamt? Hat Euch der AG noch nicht in Kenntnis gesetzt/zur Kündigung angehört?
Wenn Euch nichts vorliegt, würde ich das auch dem Integrationsamt schreiben. Ansonsten würde ich den Inhalt des Widerspruchs zur Kündigung mitteilen. Hier habt Ihr ja sicherlich auch dazu Stellung genommen, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet wurden.
20.11.2012 um 09:49 Uhr
einen Antrag auf Zustimmung zur Ordendlichen Kündigung vom Integrationsamt
Laaaangsam...
Das was Euch da vorliegt, ist die Anhörung des BR nach §87 (2) SGB IX. Mit einem Antrag auf Zustimmung hat das null komma nix zu tun. Das Integrationsamt will im Prinzip nur wissen, wie ihr die Saches an sich seht. Wenn da ein "Antrag auf Zustimmung zur Kündigung" beiliegt, ist das evtl. das Anhörungsschreiben des AG an das Integrationsamt... und das habt ihr dann nur zur Info.
Als BR müsst ihr gegenüber dem Integrationsamt "nur" eine Stellungnahme abgeben. Durchaus möglich bzw. sehr wahrscheinlich, dass ihr da gefragt werdet, ob ihr dem an EUCH gerichteten Antrag auf Zustimmung zur Kündigung vom AG zugestimmt habt. Aber dann müsst ihr diese Frage einfach Wahrheitsgemäß beantworten: Sprich, wenn diese z.B. noch nicht stattgefunden hat, dann schreibt ihr das auch so. Ihr müsst auf keinen Fall dem Integrationsamt irgendeine Zustimmung erteilen. Kleiner aber feiner Unterschied.
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