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Gewerkschaftsarbeit

S
Skyline
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute.

Kurze Frage.

Wir als Gremium haben Beschlossen die Gewerkschaft ins Haus zu holen. Haben sie Eingeladen.

MÜssen wir diese Sitzung der GL mitteilen auch wenn sie nicht teilnehmen ? Kann die GL da was dagegen haben?

Danke

1.25906

Community-Antworten (6)

H
herby

19.11.2012 um 10:00 Uhr

Natürlich müsst ihr die GL über die BR- Sitzung informieren. Wen ihr als Gast zur Sitzung einlädt, ist euer Bier. Auch die GL muss hierzu nicht geladen werden.

S
Skyline

19.11.2012 um 10:16 Uhr

Danke Herby .

Gibt es da eine Zeitliche Begrenzung wo die GL infomiert werden muss?

MfG

M
Matze

19.11.2012 um 10:34 Uhr

Die GL wird über das Stattfinden der Sitzung informiert, aber doch nicht über den Inhalt!(?)

Allerdings könnte ich mir Diskussionstoff für die nächste Zeit vorstellen, wenn die GL überrascht wird von einer "betriebsfremden" Person auf dem Weg zur BRSitzung.

R
rkoch

19.11.2012 um 10:37 Uhr

Gibt es da eine Zeitliche Begrenzung wo die GL infomiert werden muss?

Nein... Es gibt im Grunde auch keine Pflicht "über die Sitzung zu informieren"....

Diese "Pflicht" ergibt sich aus zwei Punkten:

  1. Die BRM müssen sich zur Sitzung abmelden (was auch dadurch geschehen kann, dass der BRV die Sitzung dem AG "anmeldet")
  2. Der AG muß nach §2 (2) BetrVG über den "Zutrittswunsch" eines GEW-Vertreters informiert werden. Das muss nicht der BR machen, es reicht auch, wenn sich der GEW-Vertreter selbst z.B. am Empfang anmeldet.

Daraus ergibt sich der Zeitrahmen: Vor stattfinden der Sitzung bzw. "Rechtzeitig".......

P
Petrus

19.11.2012 um 11:52 Uhr

@rkoch:

Es gibt im Grunde auch keine Pflicht "über die Sitzung zu informieren"....

Guckst Du §30 Satz 3 BetrVG. Und für die Rechtzeitigkeit wäre wohl auch Satz 2 zu beachten.

Bezüglich GEW-Vertreter: volle Zustimmung :-)

R
rkoch

19.11.2012 um 16:16 Uhr

@Petrus

Stimmt, da hat sich die Gewohnheit derart eingeschliffen, dass ich an den gar nicht mehr gedacht habe....

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