Erstellt am 19.11.2012 um 09:00 Uhr von Herby
Natürlich müsst ihr die GL über die BR- Sitzung informieren. Wen ihr als Gast zur Sitzung einlädt, ist euer Bier. Auch die GL muss hierzu nicht geladen werden.
Erstellt am 19.11.2012 um 09:16 Uhr von skyline
Danke Herby .
Gibt es da eine Zeitliche Begrenzung wo die GL infomiert werden muss?
MfG
Erstellt am 19.11.2012 um 09:34 Uhr von Matze
Die GL wird über das Stattfinden der Sitzung informiert, aber doch nicht über den Inhalt!(?)
Allerdings könnte ich mir Diskussionstoff für die nächste Zeit vorstellen, wenn die GL überrascht wird von einer "betriebsfremden" Person auf dem Weg zur BRSitzung.
Erstellt am 19.11.2012 um 09:37 Uhr von rkoch
> Gibt es da eine Zeitliche Begrenzung wo die GL infomiert werden muss?
Nein... Es gibt im Grunde auch keine Pflicht "über die Sitzung zu informieren"....
Diese "Pflicht" ergibt sich aus zwei Punkten:
1. Die BRM müssen sich zur Sitzung abmelden (was auch dadurch geschehen kann, dass der BRV die Sitzung dem AG "anmeldet")
2. Der AG muß nach §2 (2) BetrVG über den "Zutrittswunsch" eines GEW-Vertreters informiert werden. Das muss nicht der BR machen, es reicht auch, wenn sich der GEW-Vertreter selbst z.B. am Empfang anmeldet.
Daraus ergibt sich der Zeitrahmen: Vor stattfinden der Sitzung bzw. "Rechtzeitig".......
Erstellt am 19.11.2012 um 10:52 Uhr von petrus
@rkoch:
> Es gibt im Grunde auch keine Pflicht "über die Sitzung zu informieren"....
Guckst Du §30 Satz 3 BetrVG. Und für die Rechtzeitigkeit wäre wohl auch Satz 2 zu beachten.
Bezüglich GEW-Vertreter: volle Zustimmung :-)
Erstellt am 19.11.2012 um 15:16 Uhr von rkoch
@Petrus
Stimmt, da hat sich die Gewohnheit derart eingeschliffen, dass ich an den gar nicht mehr gedacht habe....