Gewerkschaftsarbeit
Hallo Leute.
Kurze Frage.
Wir als Gremium haben Beschlossen die Gewerkschaft ins Haus zu holen. Haben sie Eingeladen.
MÜssen wir diese Sitzung der GL mitteilen auch wenn sie nicht teilnehmen ? Kann die GL da was dagegen haben?
Danke
Community-Antworten (6)
19.11.2012 um 10:00 Uhr
Natürlich müsst ihr die GL über die BR- Sitzung informieren. Wen ihr als Gast zur Sitzung einlädt, ist euer Bier. Auch die GL muss hierzu nicht geladen werden.
19.11.2012 um 10:16 Uhr
Danke Herby .
Gibt es da eine Zeitliche Begrenzung wo die GL infomiert werden muss?
MfG
19.11.2012 um 10:34 Uhr
Die GL wird über das Stattfinden der Sitzung informiert, aber doch nicht über den Inhalt!(?)
Allerdings könnte ich mir Diskussionstoff für die nächste Zeit vorstellen, wenn die GL überrascht wird von einer "betriebsfremden" Person auf dem Weg zur BRSitzung.
19.11.2012 um 10:37 Uhr
Gibt es da eine Zeitliche Begrenzung wo die GL infomiert werden muss?
Nein... Es gibt im Grunde auch keine Pflicht "über die Sitzung zu informieren"....
Diese "Pflicht" ergibt sich aus zwei Punkten:
- Die BRM müssen sich zur Sitzung abmelden (was auch dadurch geschehen kann, dass der BRV die Sitzung dem AG "anmeldet")
- Der AG muß nach §2 (2) BetrVG über den "Zutrittswunsch" eines GEW-Vertreters informiert werden. Das muss nicht der BR machen, es reicht auch, wenn sich der GEW-Vertreter selbst z.B. am Empfang anmeldet.
Daraus ergibt sich der Zeitrahmen: Vor stattfinden der Sitzung bzw. "Rechtzeitig".......
19.11.2012 um 11:52 Uhr
@rkoch:
Es gibt im Grunde auch keine Pflicht "über die Sitzung zu informieren"....
Guckst Du §30 Satz 3 BetrVG. Und für die Rechtzeitigkeit wäre wohl auch Satz 2 zu beachten.
Bezüglich GEW-Vertreter: volle Zustimmung :-)
19.11.2012 um 16:16 Uhr
@Petrus
Stimmt, da hat sich die Gewohnheit derart eingeschliffen, dass ich an den gar nicht mehr gedacht habe....
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