Nichtraucherschutz
Wenn in den Wohnungen, in denen Klienten wohnen und rauchen, auch Räume sind, die Mitarbeiterinnen benutzen MÜSSEN, diese aber durch den ständigen Qualm belästigt werden - ist da der Vorgesetzte berechtigt, den Mitarbeiter zu zwingen, dies auszuhalten - oder muss er den Klienten anordnen, dass sie nur in dem von ihnen angemieteten Zimmern nicht in den Gemeinschaftsräumen rauchen dürfen.= Geundheits- / Fürsorgepflicht!!
Community-Antworten (12)
17.11.2012 um 10:50 Uhr
Wenn es Räume gibt, die von Mitarbeitern und Klienten genutzt werden, gilt die Arbeitsstättenverordnung (§5) natürlich weiter. Der Nichtraucherschutz ist sicherzustellen.
17.11.2012 um 11:31 Uhr
Wenn es sich um Raeume in Privatwohnungen handelt gilt die Arbeitsstaetenverordung NICHT.
17.11.2012 um 12:17 Uhr
es ist von den "Gemeinschaftsräumen" die Sprache.
Aber hier auch noch ein Urteil zur Unterstützung Eurer Forderung. Es ging zwar hier um eine andere Situation; die Grundaussage des Gerichts ist aber durchaus anwendbar - unabhängig von der ArbStättV, die niht Gegenstand der Entscheidung war:
BAG vom 17. Februar 1998 – 9 AZR 84/97 Nach dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erwächst aus der Fürsorgepflicht nach § 618 BGB für den Arbeitgeber auch eine Verantwortung, die Arbeit so zu organisieren, dass Tabakrauch die Atemluft am Arbeitsplatz nicht durchsetzt und Arbeitnehmer durch sog. Passivrauchen in ihrer Gesundheit nicht gefährdet werden. Der Arbeitgeber sei damit verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Belastung des Arbeitnehmers durch Tabakrauch soweit vermindert wird, dass Gesundheitsgefahren ausgeschlossen sind.
17.11.2012 um 12:48 Uhr
@gironimo
Wohnungen, in denen Klienten...
Das hört sich nach Privaträumen an. Also nicht nach Räumen eines AG. Kann also eine private Wohngemeinschaft sein. Es ist hier einzig abhängig von der Frage, wer ist der Eigentümer der Räume?? Also auch wer hat das Hausrecht in diesen Räumen.
Der AG kann nämlich nur den Nichtraucherschutz in Räumen umsetzen in welchen er das Hausrecht hat.
Der AG könnte dann nur Kunden sagen, u.d.U. können wir sie als Kunde leider nicht mehr betreuen. Wenn es sich hier um ambulante Pflegedienste handelt.
Die betroffenen AN könnten dann nur ggf prüfen, ob die Gesundheit so gefährdet ist dass sie hier von ihrem Zurückbehaltungsrecht lt. BGB gebrauch machen könnten.
Damit nun nicht gleich welche denken, Super der BR hat in seinen Räumen das Hausrecht also darf er dort ggf rauchen. - Hier steht dann dem der § 78 entgegen wenn im Betrieb das Rauchen gereglt ist.
17.11.2012 um 12:50 Uhr
der arbeitgeber kann und sollte generell in der von ihm gemieteten wohnung das rauchen verbieten!
17.11.2012 um 13:12 Uhr
@Nubbel
also diese Aussage hier nun zu dieser Frage verstehe ich nicht.
Denn es geht hier ja um die Frage, sind es Räume des AG oder wie man vermuten kann PRIVATRäume.
Bei letzterem kann er eben nichts verbieten.
17.11.2012 um 13:49 Uhr
dass sie nur in dem von ihnen angemieteten Zimmern nicht in den Gemeinschaftsräumen rauchen dürfen.
da ist jemand, der mietet räumlichkeiten an, um sie dann an KLIENTEN weiter zu vermieten. in diesen räumlichkeiten gibt es auch noch gemeinschaftsräume.
und jetzt rate, was meine aussage mit der frage zu tun hat:)
ich hoffe doch, das du das hinbekommst!
17.11.2012 um 14:28 Uhr
@Nubbel
Wenn es sich um Privaträume handelt -Wohnungen, in denen Klienten - hat kein AG etwas zu sagen. -Wohnungen, in denen Klienten - deutet ja doch wohl auf Privatbesitz hin. Ggf. hier um Wohngemeinschaften. Doch auch dann sind es Privaträume. Hier erfolgt ggf dann eine Betreung/ Besuch durch ambulante Dienste
17.11.2012 um 14:30 Uhr
du willst nicht, oder es reicht nicht. wie auch immer........ vll kann es dir koelner erklären.
17.11.2012 um 19:12 Uhr
Hallo, auch die Gemeinschaftsräume müssen doch durch jemanden finanziert werden. Es ist doch denkbar dass das auf den Quadratmeterpreis der Wohneinheiten mit eingerechnet ist. Also können die Mieter der Wohnungen auch in "Ihrem" Gemeinschaftsraum rauchen wenn sie sich darin einig sind. Übrigens, ich bin Nichtraucher.
17.11.2012 um 19:33 Uhr
Die Klienten haben mit dem Therapievertrag einen daran gekoppelten Mietvertrag für ein Zimmer (in dem sie rauchen können, von allen aus) für einen Badanteil und Küchenbenutzung unterschrieben. Den Gemeinschaftsraum= Wohnzimmer stellt der Vermieter=unser AG inkl. Möbel etc. AUßerdem gibt es eben auch Therapieräume, in die der Rauch evtl reinzieht, da die Tür naturgemäß nicht immer geschlossen ist.
ist somit der Fall klarer?
Bis hier schonmal großen Dank an alle, die hier antworten. Dolja
18.11.2012 um 08:18 Uhr
@ Dolja
Es gibt Ausnahmen vom Rauchverbot > http://www.abnr.de/files/110527_synopse_gesundheit_pdf.pdf
Aber auch diese Ausnahmen berechtigen nicht dazu, Gemeinschaftsräume zuqualmen zu dürfen. Hier muss der AG handeln!
Verwandte Themen
Ist eine BV zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz auch für leitende Angestellte bindend?
ÄlterNabend Forum, wir haben eine BV "Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz" zwecks Genehmigung auf dem Tisch liegen. In einem Passus heißt es: "Betroffen sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
Rauchen in Dienstkleidung / Nichtraucherschutz
ÄlterHallo Leute, gibt es in eurem Betriebsratsbereich eine Regelung zum Thema: Rauchen in Dienstbekleidung? Rauchen vor Einrichtungen? Rauchen vor Dritten? Würde mich mal interessieren, wie
Nichtraucherschutz, Misskreditierung des BR - Möglichkeiten für den BR Unterlassung seitens des MA durchzusetzen?
ÄlterHallo, auf Grund des Nichtraucherschutzes wurden von uns Raucherräume definiert. Nun soll ein Raucherraum aus diversen Gründen renoviert und als Nichtraucherraum genutzt erden. Dem stimmte der BR zu.
Nichtraucherschutz - Kann der BR selbst ein Rauchverbot in den Räumlichkeiten aussprechen?
ÄlterDer Arbeitgeber hat mit Nichtraucherschutz nichts am Hut, obwohl 90% der Angestellten Nichtraucher sind. Kann der BR selbst (ohne Zutun des AG) ein Rauchverbot in den Räumlichkeiten aussprechen? Ei
Nichtraucherschutz - Diskriminierung von Rauchern ?
ÄlterUnsere GL ist von der Gewerbeaufsicht angehalten worden etwas für den Nichtraucherschutz zu machen. Im gesamten Betrieb besteht Rauchverbot, nur in der Kantine darf geraucht werden. Der GF weigert sic