Diese Frage wurde vom Autor geschlossen, Sie
können keine weiteren Antworten schreiben.
Wenn in den Wohnungen, in denen Klienten wohnen und rauchen, auch Räume sind, die Mitarbeiterinnen benutzen MÜSSEN, diese aber durch den ständigen Qualm belästigt werden - ist da der Vorgesetzte berechtigt, den Mitarbeiter zu zwingen, dies auszuhalten - oder muss er den Klienten anordnen, dass sie nur in dem von ihnen angemieteten Zimmern nicht in den Gemeinschaftsräumen rauchen dürfen.= Geundheits- / Fürsorgepflicht!!