Wenn in den Wohnungen, in denen Klienten wohnen und rauchen, auch Räume sind, die Mitarbeiterinnen benutzen MÜSSEN, diese aber durch den ständigen Qualm belästigt werden - ist da der Vorgesetzte berechtigt, den Mitarbeiter zu zwingen, dies auszuhalten - oder muss er den Klienten anordnen, dass sie nur in dem von ihnen angemieteten Zimmern nicht in den Gemeinschaftsräumen rauchen dürfen.= Geundheits- / Fürsorgepflicht!!