Erstellt am 20.01.2007 um 14:01 Uhr von Kölner
@Willy Wichtig
Das halte ich für möglich und wird auch in ganz vielen Betrieben praktiziert. Warum auch nicht?
Ich würde als BR nur darauf achten wollen, dass die rauchenden Kollegen irgendwo eine Gelegenheit finden, um Ihrer Sucht zu frönen.
Erstellt am 20.01.2007 um 15:14 Uhr von Bergmann
Der Irrsinn nimmt seinen Lauf !!
Gesundheitshysterie führt zum Raucherdiskriminierung !!
Stellenanzeigen der Zukunft-- AGG konform !!
-Keine Raucher!!
-Keine Übergewichtige !!
-Keine Häßlichen !!
-Keine Dummmen !!
Erstellt am 20.01.2007 um 17:20 Uhr von wölfchen
@ Bergmann,
Du sprichst mir aus der Seele!!! Um abgewandelt Heinz Rühmann aus dem Film "das Narrenschiff" zu zitieren:
Rühmann: "Ja, ja, die Raucher und die Radfahrer!"
Zimmermitbewohner: "Wieso die Radfahrer?"
Rühmann: "Wieso die Raucher?" ;-))
Außerdem wäre ich dafür, den Kreis noch etwas zu erweitern (unsortiert):
- keine Menschen, die uns Giftstoffe ins Essen (Yoghurt u.ä.) mischen und uns dann noch suggerieren, dass wir was ganz tolles für unsere Gesundheit tun
- keine Autofahrer
- keine Flugzeugflieger
- keine Anwender von Deo- Sprays und Haarsprays
- keine Gammelfleischmischer
- keine Menschen die "Hartz" heißen
- keine ehemaligen Politiker
usw. usw. ......
Erstellt am 20.01.2007 um 17:46 Uhr von Bergmann
@ wölfchen ,
vergessen wir nicht die Gruppe "Sportler" mit ihren Gelenkverschleiß und häufigen Ausfällen wegen Sportunfälle !!
-keine Japanliebhaber , wegen der Abschlachterei der Wale
-keine Ami-Freunde , wegen deren Umweltvergiftung
usw. usw ......
Erstellt am 20.01.2007 um 19:39 Uhr von Tequilla
@Bergmann @wölfchen
...ihr sprecht mir aus der Seele!
Erstellt am 20.01.2007 um 19:56 Uhr von Kölner
@wölfchen, Bergmann, Tequilla
So ganz verstehe ich Eure Haltung nicht. Was beklagt Ihr denn?
Erstellt am 20.01.2007 um 20:20 Uhr von Bergmann
@ Kölner ,
ich finde es phantastisch-der AG kann trotz AGG einzelne Menschen von der Bewerbung ausschließen !!So kommt er seinen Traumbewerber sehr nahe !! :-(
Erstellt am 20.01.2007 um 20:26 Uhr von Kölner
@Bergmann
Frage: Musst Du denn eine Frage nach "Rauchgewohnheiten" bei einem Bewerbungsgespräch wahrheitsgemäß beantworten?
Erstellt am 20.01.2007 um 20:31 Uhr von Lotte
Stelle mir gerade vor, wie der AG den Bewerber fragt: "Rauchen sie eigentlich während ihrer Schwangerschaft?"
;-)))
Erstellt am 20.01.2007 um 20:38 Uhr von Bergmann
@ Kölner ,
eine Gegenfrage -ich beantworte die Frage nach "Rauchgewohnheiten" mit nein/niemals/ pfui Deibel/ igittigitt --was passiert mir , wenn ich mit ´ner Kippe erwischt werde ?
Erstellt am 20.01.2007 um 20:44 Uhr von Kölner
@Bergmann
Wenn ich da rauche, wo ich nicht rauchen darf...habe ich ein Problem!
Wenn ich rauche, obwohl ich offiziell nicht rauche...habe ich ein moralisches Problem. Vermutlich aber kein arbeitsrechtliches.
:-)
@Lotte
Wenn ich als schwangerer BEWERBER nach meinen Rauchgewohnheiten gefragt werde, melde ich als erstes ein Patent an!
Erstellt am 20.01.2007 um 20:53 Uhr von Lotte
Kölner
Such's Dir aus: FF oder KK ;-))
Bergmann,
man kann ja auch täglich, stündlich zum Raucher (für Kölner: zur Raucherin) werden.
Erstellt am 20.01.2007 um 21:07 Uhr von Bergmann
@@ Kölner , Lotte ,
Fakt ist - die Frage nach der Raucherei ist erlaubt , die Stellenauschreibung für Nichtraucher auch !!Lüge ich auf die Frage und werde erwischt mit meiner Sucht - ich würde meine Probezeit nicht überstehen !! Die anderen Einwände oben von wölfchen und mir sind ähnlichen Kriterien unterworfen --sie sind nicht Thema vom AGG !!
Durch durchdachte Stellenausschreibungen kann ich legal mir als AG für die Zukunft den idealen Bewerber herauskristallisieren !!Geht doch mal die Einwände oben mal durch-es sind nur Wenige von vielen Möglichen- wer bleibt denn auf der Strecke ? Der Normalo !!
Erstellt am 20.01.2007 um 21:09 Uhr von Kölner
@Bergmann
Als wenn Du "normal" wärst..
;-)
Ausserdem vermute ich, dass mit dem Bestandteil "Keine Hässlichen" einer Stellenausschreibung vielleicht doch gegen das AGG verstossen würde, wenngleich ich hier auch im Zweifel die Hässlichkeit zur Behinderung im Sinne des SGB IX und GG hochstilisieren würde.
Erstellt am 20.01.2007 um 21:13 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
wer kann dir verbieten, in deiner Freizeit ein Zigarettchen zu schmauchen, während du in deiner Arbeitszeit keinen Glimmstengel anfasst?
Erstellt am 20.01.2007 um 21:31 Uhr von Bergmann
@ Kölner ,
"Als wenn Du "normal" wärst.." -- hättest du nicht wenigstens ein " ;-))" dahinter setzen können ?Was sollen die Leute von mir jetzt denken ? ):-((
@ Mona-Lisa ,
Keiner -aber es dreht sich bei mir mittlerweile darum , das AGG kehrt zunehmend seine schlechten Seiten ans Tageslicht !!
Erstellt am 20.01.2007 um 21:39 Uhr von Kölner
@Bergmann
Wurde korrigiert!
Erstellt am 20.01.2007 um 21:45 Uhr von Bergmann
@ Kölner ,
schon gut -es geht aber noch besser --DAHINTER , nicht drunter !!
Und 2 Klammern bitte !! Sieht so aus ;-))
Erstellt am 20.01.2007 um 21:47 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
zuerst HB-Männchen machen und dann noch Ansprüche stellen.... tse, tse, ;-))
Erstellt am 20.01.2007 um 21:49 Uhr von Kölner
Erstellt am 20.01.2007 um 21:57 Uhr von Lotte
Bergmann,
wie wäre es denn mit §75 (2) BetrVG? M.E. darfst Du dann auch häßlich sein, übergewichtig und dumm ;-))
Erstellt am 20.01.2007 um 22:10 Uhr von Bergmann
@ Lotte ,
wir redeten nicht von Betriebsangehörigen sondern von Bewerbern ! ! ;-))
Erstellt am 20.01.2007 um 22:14 Uhr von Lotte
Bergmann,
willste schon beim Bewerbungsgespräch rauchen? ;-))
Zugegeben: zu verheimlichen, dass Du dick und häßlich bist, wird Dir im Bewerbungsgespräch schwer fallen...;-)))
Erstellt am 20.01.2007 um 22:18 Uhr von Bergmann
@ Lotte ,
paß mal auf -du warst doch sicherlich schon beim Bewerbungsgespräch -mußtest du dein Perso vorzeigen ? Vermutlich nicht , bis ich persönlich meinen AV unterschreibe , kann ich doch schicken wem ich will , oder ? Also Adonis läßt grüßen !! ;-))
Erstellt am 20.01.2007 um 22:21 Uhr von Lotte
Bergmann,
und jetzt stell Dir vor, dass der AG gerne so'n hässlichen dicken Bergmann gehabt hätte...;-))
Übrigens: Es wird Dir schwer fallen zu behaupten, dass Du dumm bist.
Erstellt am 20.01.2007 um 22:27 Uhr von Bergmann
@ Lotte ,
ich schrieb ähnlich schonmal-- Um zu wissen wie dumm man ist , muss man ´ne Menge wissen !!
Deine Hypothese- so'n hässlichen dicken Bergmann --folgerst du sie aus meinen Beiträgen ?? Erzähl mal !!
Erstellt am 20.01.2007 um 22:45 Uhr von Lotte
Bergmann,
"vergessen wir nicht die Gruppe "Sportler" mit ihren Gelenkverschleiß und häufigen Ausfällen wegen Sportunfälle"
Sport ist Mord?
"du willst dir einfach nicht helfen lassen- dann leide halt weiter ."
man kann ja auf vielerlei Art "häßlich" sein
"Wie ?? Ich bekomme Kritiklos mal was durch- heute muß mein Glückstag sein !!"
Häßliche leiden oft an Minderwertigkeitskomplexen
soll ich weitermachen? ;-))))
(bedenke: D u hast m i c h dazu aufgefordert)
Erstellt am 20.01.2007 um 22:53 Uhr von Bergmann
@ Lotte ,
Top , lol , :-o etc.
Du führst Buch über Forumsteilnehmer , stimmt´s ?
Erstellt am 20.01.2007 um 22:57 Uhr von Lotte
Bergmann,
nee, aber ich bekomme regelmäßig Tipps vom Verfassungsschutz ;-))
Erstellt am 21.01.2007 um 08:41 Uhr von wölfchen
Habe den Rest jetzt Vormittag erst lesen können, muss doch nochmal meinen Senf zum Thema Dummheit und dumm stellen bei Bewerbungsgesprächen dazugeben:
"Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm,
bei manch einem ist es andersrum".
Erstellt am 21.01.2007 um 11:48 Uhr von mille
LAG München, Urteil vom 27.11.1990 - 2 Sa 542/90
b>5. Soweit der Erlaß eines Rauchverbots nicht ausnahmsweise eine arbeitsnotwendige Maßnahme darstellt, ist der Arbeitgeber in Betrieben, für die ein Betriebsrat errichtet ist, nicht berechtigt, einseitig ein Verbot normalen Tabakrauchens während der Arbeitszeit aus Gründen des Schutzes für Nichtraucher ohne Einwilligung des Betriebsrats anzuordnen.
Erstellt am 22.01.2007 um 12:04 Uhr von betriebsratten
@mille und alle : klasse
Weise mal auf folgendes hin: Jedes Jahr sterben in der BRD etwa 3000 Menschen, wiel Sie durch Raucher zum Passivrauchen gezwungen wurden. Die BGen haben gerade alle aufgerufen für einen wirksamen Nichtraucherschutz im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu sorgen. Und wenn jemand fett oder hässlich ist, gefährdet es nicht Leib, Leben und Gesundheit seines nächsten...rauchen schon
Erstellt am 22.01.2007 um 13:55 Uhr von Bergmann
@ Ramses II ,
Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte zum jüngst verabschiedeten
Gleichbehandlungsgesetz: „Rauchen oder Nichtrauchen ist kein Diskriminierungsmerkmal in den Richtlinien derzeit umgesetzt werden. Dies
entspricht auch dem EU-Recht. Dieses verbiete lediglich Benachteiligungen
auf Grund des Alters,von Behinderung, religiöser Überzeugung und sexueller Orientierung,
sagte eine Sprecherin von EU-Arbeitskommissar Vladimir Spidla in Brüssel. „Raucher fallen nicht darunter.“ Die Einordnung der EU bezieht sich auf
die Stellenausschreibung einer irischen Call-Center-Gesellschaft.
Die Firma hatte Raucher von vornherein ausgeschlossen.
Erstellt am 22.01.2007 um 14:09 Uhr von SSGG
hier für die Mitlesenden der Rest des Artikels...
http://www.faz.net/s/Rub6B15D93102534C72B5CF6E7956148562/Doc~E9E9F951302D045FF8A80C782A7FBEE46~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Erstellt am 22.01.2007 um 17:19 Uhr von Bergmann
@ Ramses II ,
in der Tat , die Diskrepanz ist da und der Beitrag ist wirklich sehr verstummelt !!Da gebe ich dir recht , das ändert aber nichts an der Tatsache , das auch die obrigen Einschränkungen statthaft sind !!
@ SSGG ,
da hatte ich den Artikel zwar nicht her , aber so liest´s sich besser !!