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Wie kann sich BR gegen Arbetgeberdrück wehren?

B
BRStgoVV
Nov 2016 bearbeitet

Hallo in die Runde,

unser Arbeitgeber möchte unbedingt bis Ende des Jahres ein Zeitkonto einführen. Pro Woche sollen 32 bis 48 Stunden gearbeitet werden. Auf dem Konto sollen 100 Stunden aufgesammelt werden. Samstag wird als ganz normaler Tag Bezahlt. Der vorgelegten Betriebsvereinbarung wurde von Gesamtbetriebsrat nicht zugestimmt, weil alle Verhandlungen nichts gebracht haben. Nun macht der AG mit allen Mitteln Drück in der Filialen, obwohl die Mitarbeiter auch dagegen abgestimmt haben.

Gestern hat der Produktionsleiter alle Mitarbeiter, die Zeitverträge haben, gesammelt und ihnen klar gemacht, dass die keine Verlängerungen kriegen, wenn sie sich nicht Positiv entscheiden. Und das ohne Betriebsrat zu informieren. Beide BR Mitglieder in unserer Filiale sind krank! Uns reicht´s langsam. Der AG will uns anscheinend gar nicht akzeptieren oder ernst nehmen. Wie können wir Unterlassungsanspruch anlegen, bzw. einen Anwalt dazu beantragen? Wer weiß welche Drück Mittelchen der AG noch am Lager hat...

Wir sind für jeden Rat Dankbar!

1.55605

Community-Antworten (5)

C
Celest

15.11.2012 um 13:32 Uhr

Da die Verhandlungen zwischen der GF und dem Konzern-BR anscheinend gescheitert ist, sollte der Konzern-BR nun eine Einigungstelle zu diesem Thema einberufen.

Hast du die Möglichkeit jemand vom Konzern-BR zu erreichen, wenn eure direkten Ansprechpartner krank sind? Wenn nicht würde ich euch Raten Hilfe bei eurer Gewerkschaft zu suchen, da diese i.d.R. eine kostenlose Rechtsberatung in Hinsicht auf Arbeitsrecht für ihre Mitglieder haben.

Nur der BR kann auf Kosten des AG einen Anwalt hinzuziehen. Jeden Anwalt den ihr als Arbeitgeber beauftragt ist von euch privat zu tragen (wobei Ihr euch als Belegschaft dort die Kosten teilen könntet....)

LG C.

B
BRStgoVV

15.11.2012 um 13:59 Uhr

Ich habe mich anscheinend falsch ausgedrückt. Ich bin selbst BR Vorsitzender in unserer Filiale, der momentan krank ist :) Gleichzeitig bin ich auch GBR Mitglied. Meine Frage ist, wie ist das möglich für uns als BR in der Filiale, einen Anwalt hinzuziehen

M
meckerziege

15.11.2012 um 15:43 Uhr

Gesamtbetriebsrat hat nicht zugestimmt - dann kennst du als GBR - Mitglied auch die Gründe, warum er das getan hat.

Der AG kann da nicht eigenmächtig handeln, weil MBR des BRs.§ 87!!

Ihr als örtlicher zuständiger BR solltet beschliessen, einen Anwalt hinzu zu ziehen und der wird Euch dann weiterberaten/ Gewerkschaft auch mal fragen. Dann gibt es die Möglichkeit einer Einstweiligen auf Unterlassung - dann wird der AG sich schon überlegen, ob er MIT Euch arbeitet oder gegen Euch. Zugute kommt Euch auf jeden Fall, dass der GBR schon NEIN gesagt hat. Nicht lange warten - BR - Sitzung - Beschluss und los!! Viel Glück!!

R
rkoch

15.11.2012 um 16:20 Uhr

Irgendwie ist mir hier alles etwas verwirrend...

Beide BR Mitglieder in unserer Filiale sind krank!

BEIDE? Einen BR mit zwei BRM kann es nicht geben! Insofern vermute ich, dass ihr mit Eurer Filiale und andern Filialen einen Betrieb mit BR bildet? Evtl. drückst Du dich auch falsch aus, und zwei von Euch (Dich eingeschlossen) sind krank?

möchte unbedingt bis Ende des Jahres ein Zeitkonto einführen.

Und hier noch ein "kleines" Problem.. Warum stimmt hierüber überhaupt der GBR ab? Für Arbeitszeiten ist GRUNDSÄTZLICH der BR zuständig, nicht der GBR! Wenn überhaupt, dann können die einzelnen BR den GBR damit beauftragen die BV abzuschließen, dann gilt die BV aber immer noch nur für die Betriebe, deren BR den GBR beauftragt haben, nicht aber für Betriebe deren BR die Beauftragung nicht gemacht hat oder für BR-Lose Betriebe! Der GBR wird auch nicht dadurch zuständig, dass die GF eine einheitliche BV wünscht. Die Zuständigkeit des GBR ist kein Wunschkonzert.

obwohl die Mitarbeiter auch dagegen abgestimmt haben.

Wo kommen wir denn da hin? Wenn die MA selbst über etwas abstimmen würden, wozu hätetn wir dann einen BR? Selbst wenn die MA irgendeine Entscheidung fällen, ist der BR nicht daran gebunden. Und nur was der BR entscheidet, zählt. Insofern:

dass die keine Verlängerungen kriegen, wenn sie sich nicht Positiv entscheiden.

Ist das VOLLKOMMEN belanglos, und genau das würde ich dem Produktionsleiter mal deutlich sagen. Entscheidungen des BR derart ungerechtfertigt und sinnlos als Druckmittel zu missbrauchen riecht schon verdächtig nach "Behinderung der Betriebsratsarbeit".

Ganz ehrlich: In so einer Situation würde ich tatsächlich mich auf die rechtliche Seite stellen:

  1. Feststellen, dass nicht der GBR sondern die einzelnen BR zuständig sind
  2. Die GF damit beschäftigen, dass sie mit allen BR EINZELN verhandelt
  3. Da die GF sich weigern wird das zu tun rufen alle BR EINZELN die Einigungsstelle an.

Viel Spaß. Ich gebe eine 99%-Chance, dass der AG klein beigibt. So lange ihr als Einzel-BR uneins seid und Euch hinter dem GBR versteckt, hat der AG leichtes Spiel.

G
gironimo

15.11.2012 um 17:48 Uhr

Erinnert Euren AG mal an den § 74 Abs 2 BetrVG. Die Mitarbeiter aufhetzen verstößt gegen seine Friedenspflicht. Ganz klar, die Aktion des AG baut darauf, dass Euch die Mitarbeiter Druck machen.

Ich würde mich auch auf die rein rechtlichen Aspekte zurückziehen. Allerdings würde ich dem AG raten seinerseits die E-Stelle anzurufen.

Bitte denkt auch an Eure betriebliche Öffentlichkeitsarbeit.

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