Erstellt am 15.11.2012 um 09:02 Uhr von Kölner
@Reiner
Ich würde die Wahl neu starten: Neues Wahldatum, neue Unterlagen, neue Unterlagen zur schriftlichen Stimmabgabe und die Rücksendumschläge würde ich vorfrankieren...
Erstellt am 15.11.2012 um 10:29 Uhr von rkoch
> Der Wahlvorstand hat für die betroffenen Jugendlichen und Auszubildenden die
> Schriftliche Stimmabgabe beschlossen.
Soll das heißen, dass ALLE Jugendlichen und Auszubildenden schriftlich wählen sollten? Falls ja: Die WO (§24) ist recht spezifisch WANN schriftliche Stimmabgabe vorgesehen ist. Eine allgemeine schriftliche Wahl ist nicht vorgesehen - und damit unzulässig. Das wäre dann ein potentieller Grund für eine Wahlanfechtung....
> die Rücksendumschläge würde ich vorfrankieren...
Müsste eher heißen: MÜSSEN vorfrankiert werden.
Lt. DKK Rn. 22 zu §24 WO gilt für diese Freiumschläge:
Der Freiumschlag, in den der Wahlberechtigte Stimmzettel und Wahlumschlag legt, hat dagegen als Absender den Namen und die Anschrift des Wahlberechtigten sowie die Anschrift des WV zu tragen. Es muss auf ihm ferner der Vermerk »Schriftliche Stimmabgabe« sein. Der Umschlag braucht nur als einfacher Brief freigemacht zu sein.
Wäre zumindest der Wahlvorstand als Empfänger angegeben gewesen und auch der Vermerk aufgedruckt gewesen, wäre die Ablehnung der Annahme durch die Postabteilung allerdings auch IMHO sehr nahe an einer strafbaren Wahlbehinderung.
BTW: Die Post muss übrigens derart markierte Briefe NICHT zum Empfänger befördern, wenn nicht stringente Richtlinien eingehalten werden. Ich hoffe die sind Euch bekannt gewesen und ihr habt die eingehalten (vgl. http://www.posttip.de/rubrik2/19957/porto-bei-umschlag-mit-rueckantwort.html bzw. http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015554_1023246), sonst tragt ihr als WV das Risko, dass die Wahlzettel nicht ankommen und dann seid IHR die Dummen!
Erstellt am 15.11.2012 um 13:21 Uhr von Reiner
Danke für die promten Antworten
Also ich denke, dass wir als Wahlvorstand die Wahl neu starten werden.
> Ja der Wahlvorstand hat die Briefwahl bewust gewählt, da unsere Auszubildenen nicht am Firmensitz beschäftigt werden und teilweise wechselnde Arbeiststätten haben bzw. in der Schule sind. Die Reglementgierung im §W24 WO ist bekannt.
Danke.