Wahlabbruch? Wie lange Kündigungsschutz für die Kollegen auf der Vorschlagsliste?
Hallo, wir stehen kurz vor der Stimmangabe. Ein Formfehler wurde entdeckt, was machen wir: Wahlabbruch und neue Wahl einleiten? Sind wir dann ohne BR, oder ist der alte noch"in Kraft"? Und wichtig, was ist mit den Leuten auf der Wählerliste, haben die Kündigungsschutz von 6 Monaten bei Wahlabbruch? Haben im Gesetzestext nichts gefunden, ausser ein Beschluss vom Landesarbeitsgericht Nürnberg vom 13.März 2002, der sich im Zweifelsfall gegen einen Abbruch ausspricht.
Oder sollte man die Wahl durchziehen und dannach, innerhalb der 2 Wochenfrist anfechten?
Wir brauchen dringend Rat bzw. Hilfe :-)
Community-Antworten (2)
15.05.2006 um 16:13 Uhr
Wieso anfechten? Ihr wollt wohl eure eigene Wahl anfechten?
Ich kann euch nur raten, die Wahl durchzuziehen und zu hoffen, dass niemand sie anficht. Es kommt auch darauf an wie der Formfehler aussieht. Hat dieser keinen gravierenden Einfluss auf das Wahlergebnis, kann auch eine Wahlanfechtung unmöglich machen.
15.05.2006 um 21:59 Uhr
BESU, der Abbruch einer Wahl kommt im Prinzip nur dann in Betracht, wenn die Feststellung der Nichtigkeit einer Wahl sehr wahrscheinlich ist. Dazu bedarf es jedoch derart gravierender Fehler, dass sich selbst ein ungeschulter WV verdammt blöd anstellen muss, um das zu schaffen.
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