Erstellt am 14.11.2012 um 17:46 Uhr von gironimo
Da kommt es darauf an, wie gut oder schlecht der BR beim Thema Mediation ist. Ich denke, man muss ja in der Tat nicht gleich mit dem Holzhammer kommen. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten führen sollte man schon. Und wenn man ihn nicht gleich als Buhmann in die Ecke stellt, hat man schon oft ein Erfolg.
Das Problem, dass Du den Mitarbeitern aufzeigen musst ist aber:
Wenn man konkrete Veränderungen will, muss man auch konkrete Mißstände ansprechen können. Und dann weiß der Vorgesetzte auch, dass die Mitarbeiter den BR vorgechickt haben.
Darum sollten die Mitarbeiter wissen, dass man schon auch dazu stehen muss, wenn man berechtigte Kritik hat.
Erstellt am 15.11.2012 um 13:53 Uhr von wölfchen
. . . die korrekte Verhaltensweise wäre doch wohl eher, dieses als Beschwerde nach § 85 BetrVG zu behandeln, also die vorgebrachten Gründe prüfen, über die Berechtigung oder Nichtberechtigung der Beschwerde beschliessen und dann bei Arbeitgeber auf Abhilfe drängen. Ich denke nämlich, wenn dieser Vorgesetzte tatsächlich uneinsichtig ist, dann lässt er den BR ganz locker abtreten, indem er nach der Grundlage für das Gespräch fragt. Und irgendwie finde ich im BetrVG nichts so richtig, dass sich der BR als Mediator betätigen soll. Aber ich lass mich gern belehren . . .