Hallo,

wir haben eine Betriebsvereinbarung die besagt, dass der Arbeitgeber nur bestimmte Anzahl (15 Prozent vom Beschäftigtenzahl) von Leiharbeitnehmer einsetzen kann. Könnte der Arbeitgeber die BV einfach kündigen und anschliesend so viele wie er benötigt an Leiharbeitnehmer beschäftigen.