W.A.F. LogoSeminare

Eilige Anfrage zur Erstsitzung

W
Wähler
Nov 2016 bearbeitet

EILT Muss die Geschäftsleitung/Betriebsleitung bei der konstituierenden Sitzung nach BR Wahl anwesend sein? Oder kann diese Sitzung auch ohne dies statttfinden weil er aus terminlichen Gründen abgesagt hat.

1.16406

Community-Antworten (6)

B
Bakunin

14.11.2012 um 09:57 Uhr

Die Geschäftsleitung hat auf der konstituierenden Sitzung nichts zu suchen. Für jede weitere Sitzung siehe § 29 Abs. 4 BetrVG:

Der Arbeitgeber nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil. Er kann einen Vertreter der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.

R
Rocce

14.11.2012 um 10:04 Uhr

Hallo Wähler, der Wahlvorstandvorsitzende lädt dazu ein.Die GL/BL hat damit nichts zu tun.Wie kommt ihr darauf, dass die GL dabei sein müsste?Ließ bitte unter §18 BetrvG,die Randnummer:30.Grüße Rocce.

B
Bakunin

14.11.2012 um 10:11 Uhr

@ Rocce

Randnummer 30? Welches Buch in welcher Auflage???

K
Kölner

14.11.2012 um 10:14 Uhr

@Bakunin

  1. Kor 18,30
R
Rocce

14.11.2012 um 10:15 Uhr

Im Fitting,26.Auflage.

G
gironimo

14.11.2012 um 10:44 Uhr

Ich gehe davon aus, dass ein neu gewähltes Gremium noch kein Kommentar zum BetrVG haben wird.

Trotzdem, der AG hat da nichts verloren. Es wäre sogar ausdrücklich falsch, wenn er zur konstituierenden Sitzung käme, da die Sitzungen nicht öffentlich ist.

Ihre Antwort