Libe BRM-Kollegen,

wir befinden uns gerade in Übernahmeverhandlung einer Nachbarklinik im Reha-Bereich mit der schon zuvor schon enge Verbindung herschten.
Nun ist es so, das unsere Geschäftführung diese Klinik als eigenen Betriebssitz laufen lassen möchte, jedoch der gleichen Klinikleiter und gleiche Verwaltung wie bei uns zuständig für sie sein soll ist. Bei einem eigenständigen Betriebssitz heisst ja eigentlich eigene Verwaltung und eigener Klinikleiter. Wenn wir aber einen Klinikleiter und eine Verwaltung für beide haben, sind wir doch dann eine Belegschaft und somit nur ein BR und nicht zwei BR.
Also ich bitte um eure Meinung, wie ein solche zusammenführung zu werten ist.

Gruss Tobistef