Erster WA beschlossen, wie geht es weiter?
Guten Morgen zusammen,
wir haben es nun endlich geschafft, einen WA zu gründen. Der wird auch dringend gebraucht, denn wir wollen in die Dienstverträge reinschauen, die unser AG mit dem Kunden abgeschlossen hat. Nun gibt es aber zeitliche und organisatorische Engpässe bei der Planung eines Seminars. Habt ihr Tipps, wie der WA das seine ersten Schritte machen kann? Was ist für den Anfang wichtig?
Community-Antworten (2)
13.11.2012 um 10:22 Uhr
Den wichtigsten Schritt habt ihr hoffentlich gemacht: Den WA mit Mitgliedern besetzt, die nach §106 die "erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen". Sprich: Nicht nur BRM in den WA berufen, sondern vor allem versucht "normale" MA aus Bereichen mit wirtschaftlichem Aufgabengebiet für den WA zu gewinnen. Idealerweise Kollegen mit z.B. einem BWL-Studium. Falls ihr das nicht gemacht habt (oder nicht geschafft habt) wird es recht schwierig....
Der erste Schritt wäre auf jeden Fall eine Sitzung des WA einzuberufen und dabei vom AG die im §106 (3) vorgesehenen Informationen einzufordern. Das ist im Wesentlichen zunächst mal die Bilanz des abgelaufenen Geschäftajahres, aktuelle Zwischenbilanzen, Planzahlen, etc. Wichtig ist, dass ihr Euch das ganze für Euch verständlich erläutern lasst. Das fällt natürlich um so leichter, wenn ein WAM mit Hintergrundwissen das ganze dann nochmal durchleuchten kann und den "unbedarften" WAM möglichst detailliert die "versteckten" Informationen herausziehen kann. Ohne ein solches WAM bleibt die Bilanz erfahrungsgemäß ein Buch mit sieben Siegeln, selbst nach den Grundlagenseminaren....
denn wir wollen in die Dienstverträge reinschauen, die unser AG mit dem Kunden abgeschlossen hat.
Ich gehe davon aus, dass Du Euer Leihgeschäft meinst...
Da ist noch die Frage ob ihr als WA das Recht dazu habt.... Sinnvoller - und wahrscheinlich auch definitiv dem WA zuzuordnen - wäre, dass ihr Euch mal allgemein die Preiskalkuation erläutern lasst, d.h. Verleihzins = AN-Lohn + Risikofaktor + Verwaltung + wasauchimmer, und dann z.B. anhand der Bilanzen hinterfragt wie groß das Verlustrisiko ist, die Rückstellungen dafür etc. pp.
Details aus dem Verleihvertrag fallen IMHO wohl eher in den Bereich des BR, insbesondere eben was z.B. Arbeitszeit, etc. angeht... Insofern hätte da IMHO gerade der BR ein Einsichtsrecht. Nur wenn der AG dann die Beträge des Verleihzinses schwärzt kann man den WA ggf. darauf ansetzen (wie oben).
13.11.2012 um 11:29 Uhr
Danke für die schnelle Antwort. Gemeint ist tatsächlich das Verleihen. Allerdings sind wir diejenigen, die verliehen werden.
Der WA des Entleihbetriebs hat schon die Verträge angefordert. Nun wollen wir als Verleihbetrieb auch sehen, was da abgeschlossen wurde.
Ein Mitarbeiter, der nicht im BR sitzt, ist nun auch im WA. Hintergrundwissen ist vorhanden.
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