Wählbarkeit zur BRWahl 2006 - haben betriebsbedingt gekündigte Kollegen nach Rückkehr aus einer Transfergesellschaft in ein anderes Konzernunternehmen das passive Wahlrecht?
im märz 2006 sind in der firma betriebsratswahlen. vor 18 monaten waren in einem unternehmen des konzernes betriebsbedingte kündigungen. viele mußten in eine transfergesellschaft gehen und manche fangen zum jan 2006 in einem anderen unternehmen des konzernes wieder an . frage dazu: haben die menschen welche wieder anfangen das passive wahlrecht im märz? sie haben allso nicht vorher im betrieb sechs monate gearbeitet. wählbar ja oder nein bitte antworten danke
Community-Antworten (1)
24.11.2005 um 07:26 Uhr
Die Frage hast du doch schon selbst beantwortet. Der Konzern spielt keine Rolle, der Betrieb in dem sie beschäftigt sind und in dem die BR- Wahl durchgeführt wird ist entscheidend und somit dürfen sie nicht kandidieren.
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