Erstellt am 09.11.2012 um 13:14 Uhr von leserin
von wo früher gehen? Vom Arbeitsplatz oder von der BR-Arbeit?
Vom Arbeitsplatz wie immer beim AG für die Wahrnehmung von BR-Arbeit!
Von der BR-Arbeit beim BRV und dann wenn die tägl. Arbeitszeit noch nicht erfüllt ist zurück an den Arbeitsplatz.
Erstellt am 09.11.2012 um 15:43 Uhr von gironimo
.... und dann doch wieder beim Vorgesetzten.
Ich würde mich beim BRV und dem Vorgesetzten abmelden, wenn ich mal früher Heim muss.
Sonst heißt es ganz schnell, dass der Kollege behauptet BR-Arbeit zu machen und in Wirklichkeit seinem Privatvergnügen nach geht.
Erstellt am 10.11.2012 um 11:14 Uhr von Hoppel
@ Schucky
Auch wenn die arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht durch die Wahrnehmung erforderlicher BR-Arbeit für eine Woche verdrängt wird, muss trotzdem die komplette vereinbarte Arbeitszeit abgeleistet werden.
Müsstest Du z.B. am Dienstag von 8-16.30 Uhr arbeiten und willst aber schon um 12 Uhr Feierabend machen, muss natürlich der AG informiert und ggf. auch um Erlaubnis gebeten werden.
Welche Grundlage würde Dich denn zu einem früheren Arbeitsende berechtigen? Überstundenabbau, Gleitzeit, Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit (z.B. Schichtfrei) ?