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eMail Adressen Änderung ohne BR Anhörung

A
Alina
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr,

ich brauche mal wieder eure Hilfe und zahlreiche Antworten:-) Kann der Arbeitgeber ohne den BR zu hören die eMail Adressen unserer Zeitarbeitskräfte in "extern.." ändern lassen, so dass für jeden ersichtlich ist, dass dieser MA nicht zum Unternehmen gehört??? Ist das nicht Mitbestimmungspflichtig?

LG

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

08.11.2012 um 10:26 Uhr

Wenn Ihr nicht gerade eine BV zum Thema E-Mail habt, wo Ihr jegliche Änderungen der Mitbestimmung unterworfen habt, sehe ich darin noch keine Mitbestimmung.

Ob das, was der AG tut sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

R
rkoch

09.11.2012 um 09:48 Uhr

Mir fallen dabei spontan zwei Sachen ein:

Hat der AG überhaupt die "Erlaubnis" eine eMail-Adresse zu veröffentlichen? Nach §4 (1) BDSG sind alle Daten, die einer Person zugeordnet werden können, schützenswert. Der AG brauch für die Erhebung, den Besitz und die Veröffentlichung solcher Daten eine Erlaubnis. Die Generalerlaubnis aus §28 (1) BDSG setzt in irgendeiner Form ein "zwingendes Bedürfnis" des AG voraus. Insofern könnten eMail-Daten z.B. extern veröffentlicht werden, wenn sie zur Kommunikation Dritter mit dieser Person notwendig sind (Verkäufer, o.ä.). Die Klausel reicht aber nicht so weit, dass der AG die eMail-Adressen von Hinz und Kunz veröffentlichen dürfte. Insofern stellt sich mir die Frage, wieso er diese überhaupt veröffentlicht! Möchte er die Veröffentlichung machen OHNE durch diesen § ermächtigt zu sein, kann er eigentlich nur sich die Erlaubnis aller Betroffenen holen - oder sich durch BV mit dem BR einen "Rechtsvorschrift" im Sinne von §4 (1) BDSG holen.

Weiter kann der AG natürlich nur eMail-Adressen veröffentlichen, die existieren und ihm bekannt sind. Niemand kann ihn zwingen für wen auch immer eine eigene eMail-Adresse anzulegen. Insofern stellt sich die Frage WELCHE Adresse er veröffentlicht eigentlich nicht - natürlich eine solche die ihm bekannt ist. Das ganze fällt aber nur wieder auf Punkt 1 zurück: Woher hat er diese? Wer hat ihm die Veröffentlichung erlaubt? Wenn er die Adresse zur Erfüllung seiner Geschäftszwecke braucht, dann wird er zwangsläufig auch eine eigene Adresse angeben. Braucht er sie nicht, dann natürlich nicht, aber wieso will er sie dann veröffentlichen? Im Internen Geschäftsverkehr gilt grundsätzlich das selbe, wenn auch da möglicherweise die Veröffentlichung in Interesse seiner Geschäftszwecke liegt. Aber auch hier sind externe Adressen wenig sinnvoll, kann der AG doch dann nicht erwarten, dass ein AN dorthin gesandte "Geschäftsmail" liest oder überhaupt bekommt (Spam !?)...

Insofern: Was will Euer AG überhaupt?

A
Alina

09.11.2012 um 09:58 Uhr

Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Natürlich haben wir über solche Sachen keine BV, leider. Was der AG will, keine Ahnung. Wir sind hier in Deutschland "nur" eine eigentlich autarke Stelle aber solche Sachen werden von "Brüssel" entschieden. Die Kollegin hat ja vorher auch schon eine Geschäftsadresse der Firma gehabt für Kundenkontakte etc. nur das jetzt ein "EXTERN..." vor diese Mail Adresse erscheint, so dass auch jeder sieht dass sie extern ist.....

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