Unsere Firma hat neue Kleiderspinde angeschaft - Der Zweitschlüssel behält der Arbeitgeber.
Frage: Da in den Spinden auch persönliche Sachen sich befinden, darf der Arbeitgeber einen Zweitschlüssel von allen Spinden in Verwahrung nehmen?

Außerdem
Der Arbeitgeber hat im Beisein von einem Kollegen vom Betriebsrat alle Spinde gewaltsam geöffnet und alle Sachen in Plastiksäcke verpackt. (einzeln pro Spint) Wo die Kollegen Krank sind oder Langzeiterkrankungen haben. Ohne das die Personen vorher mal angeschrieben worden sind.

Wir haben ein Betriebsrat mit 7 Personen.