Erstellt am 07.11.2012 um 16:13 Uhr von BRMler
Der dem AN bereitgestellte Spind ist "Privatsphäre" geht also den AG nichts an. Spätestens wenn ein AN einmal reklamiert mir fehlen 100,- € welche ich im Spind hatte, bekommt der AG Probleme. Ein guter BR achtet hier auch darauf, dass der AG eben keinen Zweitschlüssel hat. Er kann diese ggf in einem versiegelten Umschlag für Notfälle aufbewahren und dann nur unter Beisen des BR in Notfällen öffenen.
Spindkontrollen sind rechtswidrig, da sie u.a. die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers verletzen (vgl. z.B.. AG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.01.2005, Az.: 7 Ca 9658/03).
Gleiches gilt für dem AN bereitgestellte verschließbare Schränke und Schreibtische
Erstellt am 07.11.2012 um 17:08 Uhr von ohnewissen
Das höchste der Gefühle sind unbeschriftete Schränke, die längere Zeit nicht angefasst wurden.
Wo man also davon ausgeht, dass der Schrank nicht "in Betrieb" ist.
Wer hat die Schränke aufgemacht? Bzw. wer war alles dabei? Unbeteiligte Kollegen, die evtl. höchst private Dinge erfahren geht garnicht.
AG-Vertreter, BR und ggf. Schlüsseldienst bzw. unbeteiligter Dritter.
Schränke die nachweislich in Benutzung sind geht nicht.
Als AN würde ich mich morgens bzw. bei Arbeitsbeginn vor den Schrank stellen und laut protestieren wo meine wertvolle Briefmarkensammlung ist. Ausserdem hätte ich dort Sachen drin gehabt.... Und das geknackte Schloss war bestimmt eine Einzelanfertigung.
Damit tut sich der AG keinen Gefallen. Wenn er Schränke braucht, muß er welche anschaffen.
EDIT: Können die Schränke mit normalen Vorhängeschloss verschlossen werden? Davon ging ich jetzt aus. Hier würde auch ein Zahlenschloss helfen. Dem AG die falsche Nr. gesagt und fertig. Ob der AG (sollte er versuchen ranzukommen) sich selbst outen und die falsche Nr. bemängeln würde?