Erstellt am 06.11.2012 um 20:51 Uhr von Hassan
Die Kollegen sollen doch einfach mal einen Roman schreiben und die Arbeit liegen lassen ;-)
Erstellt am 07.11.2012 um 02:27 Uhr von Watschenbaum
dagegen kann man nichts machen, die Pflicht auf Verlangen Tätigkeitsberichte anzufertigen resultiert aus den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten und unterliegt auch keiner Mitbestimmung durch den BR
der AG versucht wohl auf diese Art "Leerlaufzeiten" zu ermitteln,
aber die Leute haben es ja selbst in der Hand, was sie schreiben...................
Erstellt am 07.11.2012 um 08:39 Uhr von brsieben
...in dem Moment, in dem die handschriftlichen Protokolle in ein wie auch immer geartetes "technisches" System eingegeben werden, kann der BR sich einklinken (87,6 BetrVG).
Erstellt am 07.11.2012 um 09:31 Uhr von gironimo
Aus Deiner Frage klingt ein wenig die Leistungsbeurteilung heraus.
Ich würde erst einmal den AG fragen, welche Ziele er verfolgt und wie er die Berichte auswerten will.
Sind diese Berichte in irgend einer Form (Formular, Tabelle) anzufertigen oder ist Prosatext möglich?
Erstellt am 07.11.2012 um 09:54 Uhr von BRMetall
Wenn der AG verlangt dieses mit dem PC/Software zu fertigen würde ich § 87,6 BetrVG reklamieren. Bei Handschrift können selbstverständlich dei AN "Sausklauen" haben. Der AG kann nicht Schönschrift verlangen. Weiter würde ich im Protokoll vermerken, welcher Leerlauf entsteht, weil ich ja während der Arbeitszeit dieses schreiben muss. Der Br sollte aus deisem Grund keine Mehrarbeit zustimmen. Also, wegen Protokoll weniger Produktivzeit.
Wenn der AG hier ein Formblatt herausgibt soll der BR die MB dazu verlangen