Hallo, ich habe mal ein Problem, zu dem ich einen Denkanstoß brauch:
einem MA wird permanent unterstellt, dass er die ihm obliegenden Arbeiten nicht ausführt. Er bestreitet dies und schiebt die Schuld auf seinen Vorgesetzten. Man weiß wirklich nicht, wem man Glauben schenken kann, weil auch dieser Vorgesetzte nicht ganz koscher erscheint. Der neue übergeordnete Leiter möchte nun von diesem MA über einen repräsentativen Zeitraum (14 Tage - 4 Wochen) einen Tätigkeitsbericht. Und nun steht die Frage im Raum - ist das Mitbestimmungspflichtig, oder nicht.
Meine Recherchen im Fitting zum § 87 BetrVG ergaben, dass laut RN 69 die Kontrolle einzelner AN nicht mitbestimmungspflichtig sind, jedoch wiederum unter RN 72 das Führen von Tätigkeitsberichten (bei Außendienst- MA) der Mitbestimmung unterliegen.
Okay, man könnte es sich jetzt einfach machen - er ist im konkreten Sinn kein Außendienst- MA, da er jedoch relativ selbständig arbeitet, könnte man die Angelegenheit analog betrachten. Hat jemand einen Denkanstoß für mich?