Arbeitsvertrag
Hallo nochmals...
Eigentlich ist das hier mehr ne Umfrage; es ist so, das bei uns in allen neuen Verträgen ne Klausel drin ist, die besagt das die ersten X Überstunden mit dem Lohn/Gehalt abgegolten sind. Das dumme ist, das die Anzahlt der Stunden festgelegt ist, sonst wäre die Klausel nichtig.
Also, gibts bei euch auch sowas ? Ein kurzes Ja ode Nein wäre nett :-)
Community-Antworten (5)
02.11.2012 um 08:29 Uhr
Schau mal in den aktuellen Newsletter der WAF - glaube, da stand so was drin!
Bei uns steht das nicht drin.
02.11.2012 um 09:38 Uhr
Ja (zu kurz; dass System willmehr Text)
Solche Vereinbarungen gibt es bei uns zuweilen im AT-Bereich (im Tarifbereich gibt es ja klare Ansagen im Tarif). Aber natürlich unterschreiben nicht alle alles, was der AG vorlegt. Verträge sind Verhandlungssache.
02.11.2012 um 12:15 Uhr
Nein - nicht mehr. Stand mal drin, wurde allerdings gestrichen.
03.11.2012 um 12:52 Uhr
Das gibts auch in Tarifverträgen. Bei der chemischen Industrie steht z.B. dass eine geringfügige Überschreitung der Arbeitszeit mit dem Arbeitsentgelt abgegolten ist. Geringfügig in dem Zusammenhang sind 15 Minuten - ab Entgeltgruppe E9.
05.11.2012 um 10:02 Uhr
Das dumme ist, das die Anzahlt der Stunden festgelegt ist, sonst wäre die Klausel nichtig.
... Was ist daran "dumm" ? Ich interprtiere das mal als "dumm, dass man dagegen nicht angehen kann", nicht als "dumm, dass ich nicht unbezahlt mehr Mehrarbeit leisten darf" oder "dumm, dass der BR jetzt bei mehr als dieser Zahl an Mehrarbeit gefragt werden muss" (was natürlich totaler Unsinn wäre).
Eine Klausel wird nicht dadurch nichtig, dass sie rechtsunwirksam ist, sondern dadurch, dass man sie aus seinem Vertrag herausklagt... Insofern seid einfach schon mal froh, dass Euer AG versucht "rechtskonform" zu sein. Es gibt auch heute noch unzählige Verträge nach denen ALLE Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist. Und so lange sich diese AN nicht dagegen wehren machen sie eben unbegrenzt Mehrarbeit für Lau.
BTW: NUR dadurch, dass "die Anzahl der Stunden festgelegt ist", wird die Klausel nicht unantastbar. Zugleich muss diese festgelegte Anzahl von Stunden auch angemessen pauschal vergütet werden, egal ob sie real geleistet werden oder nicht. Sprich: Wenn die Kollegen mit den "neuen Verträgen" das gleiche Einkommen haben wie die Kollegen mit den "alten Verträgen" (d.h. die mit den neuen Verträgen nicht entsprechend der Klausel xx Stunden mehr pauschal bezahlt), dann ist die Klausel immer noch anfechtbar. Schwierig wird das eigentlich nur dann, wenn es keine einheitliches Vergütungssystem im Betrieb gibt, denn dann fällt das u.U. unter "frei vereinbartes Entgelt".... Aber sofern sich die EUR-Zahlen mehrerer AN decken ist eine deratige Anfechtung wieder durchaus denkbar... Derartige Klauseln sollen nach Rechtsprechung eben keine Freibrief für eine Umgehung von §612 BGB sein, sonder eben nur eine durchschnittliche Abgeltung der zu erwartenden Mehrarbeit. Insofern ist die Klausel immer noch vom AN anfechtbar, wenn eine "Vertragsstörung" eintritt, sprich: Der AN auf Dauer wesentlich mehr Mehrarbeit leisten muss, als vergütet wird. Bsp: Vereinbart: bis zu 20 h im Monat abgegolten mit pauschal bezahlten 10h. So lange im langfristigen Durchschnitt jetzt auch so ca. 10h rauskommen ist alles OK. Werden aber permanent deutlich mehr, z.B. >15 h im Durchschnitt abgefordert, kann der AN immer noch versuchen dagegen vorzugehen.
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