Erstellt am 31.10.2012 um 17:54 Uhr von pillepalleTR
Das darfst du tun - BVs sind nämlich u.a. für die Arbeitnehmer(!!) gemacht!
Eigentlich ist aber das 'verfügbar machen' von BVs Sache des AG:
§77 Abs. 2 BetrVG: "Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen."
Erstellt am 31.10.2012 um 19:54 Uhr von leserin
1. Der BR ist für die AN da, sollte also diesen helfen. Dazu kann dann auch einmal der Ausdruck einer BV zählen. Es sei, man legt keinen Wert darauf ggf bei der nächsten Wahl wieder gewähöt zu werden.
Wenn der AG sie (BV) nicht wie er es sollte/müsste allen AN zugänglich macht, könnte der BR sie ja auf seinen Web-Seiten den AN zur Verfügung stellen.
2. Der BR ist kein Geheimrat und besonders BV sind für alle AN da.
Erstellt am 01.11.2012 um 14:50 Uhr von Valdi
"Muss ich auf Verlangen" Nein, Luft holen musst du sonst....
Auf eine Bitte hin kannst du es machen :-)