Gesamtbetriebsratssitzung
Hallo,zusammen hab mal eine Frage.Wie oft muss der Gesamtbetriebsrat im Jahr eine Sitzung abhalten. Unser Betrieb hat in verschiedenen Städten Zweigstellen und jeder hat noch einen eigenen Betriebsrat.
Community-Antworten (4)
27.10.2012 um 17:39 Uhr
Nach § 51 Abs. 2 S. 3 BetrVG gelten die Regelungen des § 29 Abs. 2 bis 4 BetrVG über die Einberufung von Sitzungen für die nach der Konstituierung des Gesamtbetriebsrats durchzuführenden Gesamtbetriebsratssitzungen entsprechend. Danach beruft der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats die Sitzungen ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlungen. Er hat die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats sowie - soweit sie ein Teilnahmerecht haben - die Gesamtschwerbehindertenvertretung (§ 52 BetrVG) und die Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertreter (vgl. §§ 73 Abs. 2, 67 BetrVG) rechtzeitig zu laden und ihnen die Tagesordnung mitzuteilen. Für verhinderte Mitglieder des Gesamtbetriebsrats oder der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung hat er das jeweilige Ersatzmitglied zu laden. . Kommentar aus Personal Office Standard § 51 Geschäftsführung / 2.4.1 Sitzungen
27.10.2012 um 21:17 Uhr
Wie oft <
so oft wie erforderlich. Man sollte den Kontakt zu den anderen Kollegen nicht unterbewerten. Darum halte ich regelmäßige GBR-Sitzungen für erforderlich, auch wenn mal kein unmittelbares GBR-Thema ansteht, zu dem ein Beschluß notwendig wird.
Bei uns ca. alle 6 bis 8 Wochen, bei Bedarf öfter.
27.10.2012 um 21:39 Uhr
Gironimo - auch hier die gleichen Regelungen wie oertlich.
27.10.2012 um 22:32 Uhr
Bei uns gibt es monatlich eine GBR Sitzung (9 Standorte), außerdem auch manchmal eine Sondersitzung. Die Betriebsräteversammlung die der GBR durchführen hat dauert bei uns eine Woche und findet einmal im Jahr statt.
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