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Mitbestimmung bei Abfrage von Verbesserungsvorschlägen?

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Heute haben unsere Mitarbeiter im Bereich Technik von ihrem Vorgesetzten einen Bogen zum Ausfüllen erhalten. Jeder soll dort unter Angabe seines Namens bis Freitag 3 Verbesserungsvorschläge eintragen. Am Freitag werden die Zettel wieder eingesammelt. Was dann damit passiert, ???? weiß keiner.

Unterliegt dies der Mitbestimmung des BR?

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Community-Antworten (8)

G
gironimo

23.10.2012 um 11:41 Uhr

Der BR ist voll dabei

siehe auch § 87 Abs 1 Nr 12 BetrVG und § 94 BetrVG (Personalfragebogen/Beurteilungsgrundsätze)

K
Kulum

23.10.2012 um 12:21 Uhr

ALLE AN mögen auf den Zettel schreiben:

  1. Mehr Geld
  2. Mehr Urlaub
  3. Kürzere Arbeitszeiten

Ein Chef der so um das Wohl seiner Leute bedacht ist, da würde ich doch glatt auch mal als BR n Auge zudrücken.

C
Coolidge

23.10.2012 um 13:22 Uhr

Sowas kann und sollte man vielleicht auch über BV regeln, d.h. es ist durchaus üblich auszuhandeln dass AN deren Verbesserungsvorschlag dem AG messbar einen Geldnutzen bringt finanziell zu beteiligen z.b. 5% der aus dem Vorschlag resultierenden finanziellen Ersparnis im ersten Jahr.

K
Kulum

23.10.2012 um 13:37 Uhr

hm, ich bin mir grad nicht sicher, ob man eine aufgezwungene Verbesserungsvorschlagsliste unter Personalfragebogen laufen lassen könnte. Grundsätzlich ist die Vorgehensweise des AG aber strikt abzulehnen, da davon auszugehen ist, dass eine Nichtabgabe oder eine Abgabe von nur einem Verbesserungsvorschlag nachteilig gedeutet werden könnte. Sollte mein erster Vorschlag keinen Anklang finden, sollte man die AN auffordern gar nichts auf diese Listen zu schreiben. Grundsätzlich ist für die Planung und Verbesserung eines Unternehmens immer noch der Chef zuständig. Wenn er in der Hoffnung lebt ein Schlosser könnte bei seiner täglichen Arbeit eine Idee haben die Produktion zu optimieren, kann er ja, wie von Coolidge vorgeschlagen, eine BV anstreben, in der geklärt wird wie diese Idee vergütet werden soll und wie grundsätzlich mit Vorschlägen umgegangen werden soll. Einen Anspruch darauf, dass die Instandhaltung dem Chef Verbesserungsvorschläge unterbreitet hat er jedenfalls nicht.

S
seesee

23.10.2012 um 14:17 Uhr

Der Verantwortliche für diese Aktion hat mich gerade angesprochen und gefragt, ob der BR ein Problem damit habe, wenn er die betroffenen Mitarbeiter zu einem Meeting zusammenrufen würde und dann vor Ort am White Board "brain storming mäßig" Verbesserungsvorschläge zusammen tragen würde.

Hintergrund ist, dass er die Vorschläge, die dann evtl. umgesetzt werden sollen, in seine Büdgetierung für 2013 einfließen lassen kann. Es geht nicht darum, Einsparpotential zu erkennen, sondern darum, Verbesserungen für die Mitarbeiter herbeizuführen.

Was meint ihr zu diesem Vorschlag? Ich denke, da sind wir nicht mehr in der Mitbestimmung, oder?

G
gironimo

23.10.2012 um 17:38 Uhr

Der Gedanke des Vorgesetzten ist ja löblich - dennoch sollte der BR zunächst einmal die Rahmenbedingungen im Zuge seiner Mitbestimmung festlegen.

Es geht ja nicht nur darum, die dummen Nichtdenker zu ermitteln sondern eben auch darum, dass derjenige, der dem Betrieb zu Einsparungen verholfen hat, nicht leer ausgeht sondern seinen Anteil für seine guten Ideen erhält.

Ich würde daher dem Verantwortlichen klar sagen, dass Ihr hier zuvor Regeln haben wollt.

Dazu muss geklärt werden: Wer beurteilt die Ideen; wie wird eventuelles Einsparpotential ermittelt; welche Prämienregelung gibt es u.s.w.

Wenn das Ganze bei Euch neu ist - und eine BV zu diesem Thema nicht aus dem Ärmel zu schütteln ist, solltet Ihr Euch mit dem Vorgesetzten wenigstens auf für den ersten "Testlauf" geltenden Spielregeln verständigen.

W
Watschenbaum

23.10.2012 um 17:56 Uhr

gerade im Bereich "Technik" könnte auch recht schnell das Arbeitnehmererfindungsgesetz (schon mal gehört?) zum Tragen kommen

also nicht mit "Hänschen" (Vorgesetzter), sondern mit "Hans" (AG) regeln, das Thema könnte weiter reichen als über eine bloße Verbesserung der Arbeitsorganisation

R
rkoch

24.10.2012 um 11:47 Uhr

Ich denke, da sind wir nicht mehr in der Mitbestimmung, oder?

Doch natürlich! Die Mitbestimmung erstreckt sich ja eben auf die "Art und Weise" wie Verbesserungsvorschläge gemacht werden können, also natürlich auch darauf, ob dies in einem "Meeting" aller betroffenen AN gemacht werden sollen/können.

Und lasst Euch nicht abkanzeln mit der weit verbreiteten, irrigen Meinung, dass Verbesserungsvorschläge, die sich auf den eigenen Zuständigkeitsbereich erstrecken, keine Verbesserungsvorschläge sind, da es ja (angeblich) Pflicht jeden ANs sei, das bestmögliche aus seiner Arbeit herauszuholen.... Dem ist NICHT so. Kraft Weisungsrecht kann und muss der AG i.d.R. die Art und Weise wie ein AN seine Arbeit zu verrichten hat anweisen. Der AN muss dieser Weisung Folge leisten und die Arbeit exakt so ausführen. WENN er an dieser Art und Weise ein Verbesserungspotential erkennt, dann IST das eben ein Verbesserungsvorschlag! Verbesserungen einzubringen OHNE dafür eine Vergütung verlangen zu können kann nur einzelvertraglich vereinbart werden, wobei derartiges i.d.R. nur in den Vergütungsstufen für Meister, usw. "billig" ist.

Vgl. auch §3, §20, §22ff. ArbnErfG (von Watschenbaum schon zitiert) !!!

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