W.A.F. LogoSeminare

Leitender Angestellter im BR

S
SmeeT
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr lieben, In unserem Br haben wir ein Mitglied welches vermutlich leitender Angestellter ist. Genommen den Fall wir könnten Ihm das nachweisen, was wäre die Konsequenz ? Würde er einfach nur ausscheiden und ein Nachrücker würde sein Platz einnehmen ? Neuwahl ?

LG

2.299011

Community-Antworten (11)

H
Hoppel

20.10.2012 um 20:58 Uhr

@ SmeeT

Anhand welcher Tatsachen wird das denn vermutet? Und warum stand dieses BRM dann überhaupt auf der Wählerliste bzw. warum wurde nicht schon zu diesem Zeitpunkt Einspruch gegen die Wählerliste eingelegt?

S
SmeeT

20.10.2012 um 21:18 Uhr

Zum Zeitpunkt der BR wahlen war das betreffende Mitglied definitiv kein Leitender Angestellter. Es gab in den letzten 2 Jahren einige personelle veränderungen die komplett am BR vorbeigingen. Ich muss dazu sagen, dass der Grossteil des Gremiums die Interessen des Arbeitgebers vertritt und wir noch nicht einmal Beschlüsse durchbekommen um ein aktuelles Organigramm der Firma mit entsprechendem Ansprechpartner zu erhalten. Das betreffende Mitglied vertritt unseren Prokuristen regelmäßig bei Urlaub, Krankheit etc. Zwischen "Tür und Angel" haben wir gehört dass er auch mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet ist.

P
poiuz

20.10.2012 um 21:30 Uhr

Ohne Beschluß des BR habt ihr da eh keine Chance.

S
SmeeT

20.10.2012 um 21:35 Uhr

Zurück zu meiner Frage : Was wäre die Konsequenz ??

S
Snooker

20.10.2012 um 22:05 Uhr

Im folgendem Link findest Du Deine Antwort.

Lg rainerw

P
poiuz

20.10.2012 um 22:53 Uhr

Nachrücken wäre die Konsequenz, aber ohne Beschluß kein Antrag auf Feststellung und ohne Beschluß des ArbG keine Konsequenz, was solls also?

S
Snooker

20.10.2012 um 23:09 Uhr

@poiuz

Sorry, aber ich in da nicht ganz deiner Meinung. Stellt der BR fest das das betreffende Mitglied zu den leitenden Angestellten zählt, hat er lediglich den Nachrücker zu laden und den leitenden Angestellten zu unterrichten, das dieser aufgrund seeiner arbeitsvertraglichen Situation sein Mandat als BR verloren hat. Zweifelt dieer es an muß er die Gerichte bemühen und nich der BR.

H
Hoppel

20.10.2012 um 23:14 Uhr

@ SmeeT

Ändert sich der Status eines BRM während der Amtszeit zum ltd. Ang., verliert es in diesem Moment seinen AN-Status und seine Wählbarkeit. Folge: Es scheidet zu diesem Zeitpunkt aus dem BR aus und ein E-BRM rückt nach.

Habt ihr das BRM schon mal mit Eurer Vermutung konfrontiert?

N
Nubbel

20.10.2012 um 23:18 Uhr

woran macht ihr eure vermutung fest?

S
SmeeT

20.10.2012 um 23:21 Uhr

Vielen Dank für die Antworten, wir werden das bei der nächten Sitzung ansprechen. Bis dahin hab ich auch einen Auszug aus dem Handelsregister wo er vielleicht mit prokra eingetragen ist.

P
Petrus

22.10.2012 um 11:22 Uhr

@smeet: Wieso "bis dahin"? Guck doch einfach online rein tsk www.handelsregister.de

Ihre Antwort