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Nachfrist für die Vorschlagsliste möglich?

C
Curlygirl
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben als Wahlvorstand eine in unseren Augen unheilbar ungültige Vorschlagsliste erhalten. 3 Kollegen haben sich in Hannover auf die Vorschlagsliste eingetragen und auch gleichzeitig ihre Unterstützerunterschriften geleistet. Dann wurde die Liste nach München gefaxt. Dort haben sich dann noch 2 Kollegen als Kandidaten eingetragen. Dann haben noch 4 weitere Kollegen die Stützerunterschriften getätigt.

Müssen/können wir hier eine Frist von 3 Tagen auf Nachbesserung geben oder ist diese Liste unumstößlich unheilbar ungültig?

In unserem Betrieb reichen übrigens 4 Unterstützerunterschriften aus?

3.36309

Community-Antworten (9)

S
Sonnenschein

14.03.2006 um 12:36 Uhr

Na dette is ja kniffelig ...

obwohl hier sicher gleich der Eine oder Andere von Urkundenfälschung sprechen wir. So einfach ist das glaube ich, aber gar nicht. Die drei hannoveraner AN haben, wenn ich es richtig verstanden habe, auch nur sich selbst gestützt, weitere Personen haben nicht gestützt. Wenn diese Personen nun, wohl wissend das diese Liste in München erweitert wird, diese auch zu diesem Zwecke weitergeleitet haben ist es sicher keine Urkundenfälschung und der Sachverhalt rechtlich ein zweischneidiges Schwert. Bei einer Klage könnte das Gericht eine derartige Liste um Zusammenhang mit einer derartigen örtlichen Konstellation, sogar als zulässig ansehen. Also da bin ich gespannt. Wenn ich auf dieser Liste als Bewerber stünde ich würde bei einer Ablehnung den Rechtsweg suchen.

C
Curlygirl

14.03.2006 um 12:58 Uhr

In München haben ja dann auch noch 4 Kollegen Sützungsunterschriften geleistet. Und zwar auf die gesamte Liste.

Ich denke fast wir müssen eine Nachfrist geben, oder?

W
w-j-l

14.03.2006 um 14:07 Uhr

bei dieser Liste ist offensichtlich, dass die Kandidaten aus München erst auf die Liste kamen, nachdem die Stützunterschriften in Hannover geleistet wurden.

Die Liste hätte vor den ersten Stützunterschriften in Hannnover geschlossen werden müssen.

m.E. unheilbar ungültig. Was soll da noch geheilt werden?

C
Curlygirl

14.03.2006 um 14:46 Uhr

Wenn man die 3 ungültigen Stützerunterschriften streichen würde, dann blieben ja noch 4 gültige übrig, die ja eh gereicht hätten.

Das wae mein Ansatz in der Hinsicht...

B
Benno_BRB

14.03.2006 um 14:59 Uhr

Moins!

In welcher Farbe wollt Ihr die Liste denn streichen? rot, blau, gelb, grün ,mit Streifen oder Punkten?

Listenvertreter und Stützerunterschriften streichen kann - nur unter bestimmten Voraussetzungen - der Wahlvorstand.

Mein Rat:

neue Liste machen lassen und allen Unwägbarkeiten aus dem Weg gehen.

Benno

C
Curlygirl

14.03.2006 um 15:11 Uhr

Also doch eine 3 tägige Nachfrist einräumen, oder?

Ich habe nämlich keine Lust die Liste als unheilbar abzulehnen und dann fechten die Kollegen der Liste die BR-Wahl an....

B
Benno_BRB

14.03.2006 um 16:56 Uhr

Unheilbar ist unheilbar und da gibt es Fristen, dass diese Leute eine NEUE Vorschlagslite einreichen können.

"Unheilbar bedeutet, dass es keine Möglichkeit gibt, den Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen. Der Listenvertreter hat jedoch die Möglichkeit, eine weitere Liste einzureichen, wenn die Fristen hierfür noch nicht abgelaufen sind. Wenn ein unheilbarer Mangel festgestellt wird, muss dies dem Listenvertreter unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden (M16)."

Zitat: Wahlleitfaden Normales Wahlverfahren Arbeitshilfe für Wahlvorstände der Gewerkschaft Verdi.

Und um es mit unserem derzeitigen BRV zu sagen "Gewerkschaften? Wozu? Die tun doch nichts!"

Hoffentlich konnte ich Dir helfen

F
Fayence

14.03.2006 um 18:22 Uhr

Hallo Curlygirl, in welcher Form liegt Euch der Wahlvorschlag jetzt eigentlich genau vor?

RI
Ramses II

14.03.2006 um 19:42 Uhr

Lockenmädel,

hier wird mal wieder mehr gemutmasst als nachgedacht!

Ich habe es so verstanden dass Euch jetzt die Liste im Original vorliegt mit vier Stützunterschriften auf einer gefaxten Ausfertigung die für den kompletten Wahlvorschlag abgegeben wurden und das Original mit weniger Kandidaten und zwei Stützunterschriften. Die Zustimmungserklärungen der Kandidaten befinden sich vermutlich verteilt über diese beiden Listen.

Der erste Wahlvorschlag ist inhaltlich verschieden von dem zweiten. Er hat nur zwei Stützunterschriften, ist damit unheilbar ungültig.

Der zweite Wahlvorschlag hat 4 Stützunterschriften, das ist ausreichend. Die Zustimmungserklärungen aller Kandidaten liegen nach meinem Verständnis auch vor. Wenn keine sonstigen Mängel vorliegen ist diese zweite Liste nach meinem Verständnis gültig.

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