Wir haben als Wahlvorstand eine in unseren Augen unheilbar ungültige Vorschlagsliste erhalten.
3 Kollegen haben sich in Hannover auf die Vorschlagsliste eingetragen und auch gleichzeitig ihre Unterstützerunterschriften geleistet.
Dann wurde die Liste nach München gefaxt. Dort haben sich dann noch 2 Kollegen als Kandidaten eingetragen. Dann haben noch 4 weitere Kollegen die Stützerunterschriften getätigt.

Müssen/können wir hier eine Frist von 3 Tagen auf Nachbesserung geben oder ist diese Liste unumstößlich unheilbar ungültig?

In unserem Betrieb reichen übrigens 4 Unterstützerunterschriften aus?