Erstellt am 14.03.2006 um 11:36 Uhr von Sonnenschein
Na dette is ja kniffelig ...
obwohl hier sicher gleich der Eine oder Andere von Urkundenfälschung sprechen wir.
So einfach ist das glaube ich, aber gar nicht. Die drei hannoveraner AN haben, wenn ich es richtig verstanden habe, auch nur sich selbst gestützt, weitere Personen haben nicht gestützt.
Wenn diese Personen nun, wohl wissend das diese Liste in München erweitert wird, diese auch zu diesem Zwecke weitergeleitet haben ist es sicher keine Urkundenfälschung und der Sachverhalt rechtlich ein zweischneidiges Schwert. Bei einer Klage könnte das Gericht eine derartige Liste um Zusammenhang mit einer derartigen örtlichen Konstellation, sogar als zulässig ansehen.
Also da bin ich gespannt. Wenn ich auf dieser Liste als Bewerber stünde ich würde bei einer Ablehnung den Rechtsweg suchen.
Erstellt am 14.03.2006 um 11:58 Uhr von Curlygirl
In München haben ja dann auch noch 4 Kollegen Sützungsunterschriften geleistet. Und zwar auf die gesamte Liste.
Ich denke fast wir müssen eine Nachfrist geben, oder?
Erstellt am 14.03.2006 um 13:07 Uhr von w-j-l
bei dieser Liste ist offensichtlich, dass die Kandidaten aus München erst auf die Liste kamen, nachdem die Stützunterschriften in Hannover geleistet wurden.
Die Liste hätte vor den ersten Stützunterschriften in Hannnover geschlossen werden müssen.
m.E. unheilbar ungültig. Was soll da noch geheilt werden?
Erstellt am 14.03.2006 um 13:46 Uhr von Curlygirl
Wenn man die 3 ungültigen Stützerunterschriften streichen würde, dann blieben ja noch 4 gültige übrig, die ja eh gereicht hätten.
Das wae mein Ansatz in der Hinsicht...
Erstellt am 14.03.2006 um 13:59 Uhr von Benno_BRB
Moins!
In welcher Farbe wollt Ihr die Liste denn streichen?
rot, blau, gelb, grün ,mit Streifen oder Punkten?
Listenvertreter und Stützerunterschriften streichen kann - nur unter bestimmten Voraussetzungen - der Wahlvorstand.
Mein Rat:
neue Liste machen lassen und allen Unwägbarkeiten aus dem Weg gehen.
Benno
Erstellt am 14.03.2006 um 14:11 Uhr von Curlygirl
Also doch eine 3 tägige Nachfrist einräumen, oder?
Ich habe nämlich keine Lust die Liste als unheilbar abzulehnen und dann fechten die Kollegen der Liste die BR-Wahl an....
Erstellt am 14.03.2006 um 15:56 Uhr von Benno_BRB
Unheilbar ist unheilbar und da gibt es Fristen, dass diese Leute eine NEUE Vorschlagslite einreichen können.
"Unheilbar bedeutet, dass es keine Möglichkeit gibt, den Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen. Der Listenvertreter hat jedoch die Möglichkeit, eine weitere Liste einzureichen, wenn die Fristen hierfür noch nicht abgelaufen sind. Wenn ein unheilbarer Mangel festgestellt wird, muss dies dem Listenvertreter unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden (M16)."
Zitat: Wahlleitfaden Normales Wahlverfahren Arbeitshilfe für Wahlvorstände der Gewerkschaft Verdi.
Und um es mit unserem derzeitigen BRV zu sagen "Gewerkschaften? Wozu? Die tun doch nichts!"
Hoffentlich konnte ich Dir helfen
Erstellt am 14.03.2006 um 17:22 Uhr von Fayence
Hallo Curlygirl,
in welcher Form liegt Euch der Wahlvorschlag jetzt eigentlich genau vor?
Erstellt am 14.03.2006 um 18:42 Uhr von Ramses II
Lockenmädel,
hier wird mal wieder mehr gemutmasst als nachgedacht!
Ich habe es so verstanden dass Euch jetzt die Liste im Original vorliegt mit vier Stützunterschriften auf einer gefaxten Ausfertigung die für den kompletten Wahlvorschlag abgegeben wurden und das Original mit weniger Kandidaten und zwei Stützunterschriften.
Die Zustimmungserklärungen der Kandidaten befinden sich vermutlich verteilt über diese beiden Listen.
Der erste Wahlvorschlag ist inhaltlich verschieden von dem zweiten. Er hat nur zwei Stützunterschriften, ist damit unheilbar ungültig.
Der zweite Wahlvorschlag hat 4 Stützunterschriften, das ist ausreichend. Die Zustimmungserklärungen aller Kandidaten liegen nach meinem Verständnis auch vor. Wenn keine sonstigen Mängel vorliegen ist diese zweite Liste nach meinem Verständnis gültig.