Erstellt am 20.10.2012 um 00:02 Uhr von Valdi
1. wenn es privat in Freizeit, im eigenen Auto war / nein.
Achtung: nicht Anfahrt und Heimfahrt zur Arbeit!
2. Ansonsten kann der AG in die Personalakte viel abheften, das entscheidet er alleine. Er darf aber nur wahre Tatsachen abheften.
Erstellt am 22.10.2012 um 22:32 Uhr von Hassan
Er darf aber nur wahre Tatsachen abheften.
Die Wahrheit ist oft dehnbar ... ;-)