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50% Teilfreistellung für BRV bei 180 MA

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stefano
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum, könnt ihr mir ein Paar Tipps oder links geben..

Wir sind ein Unternehmen mit ca.180MA, NICHT Tarifgebunden. Betriebsrat vor drei Jahren neu gegründet.

In unserer Firma ist noch nichts geregelt, uns stehen 4 BV`s bevor, kämpfen ständig um die Mitbestimmung und Infoplicht des AG gegenüber dem BR. wir sind gerade am Aufbau von den ganz normalen Sachen, müssen allerdings auf alles selber kommen und dann den AG darauf aufmerksam machen. der BRV wird auch gezielt nicht entlastet von seiner normalen Arbeit um die BR Arbeit ordentlich durchzuführen. wir sind jetzt an dem Punkt, dass wir sagen es ist noch so viel zu tun und vorzubereiten, dass wir den Beschluss gefasst haben, den BRV auf 50% Freistellen zu lassen.

Hier meine Frage: -haben wir damit Erfolgschancen?? -gibt es irgendwo gute Beschluss-Vordrucke zu dieser Sache?? -Habt ihr allgemeine Ratschläge zu diesem thema??

Für eure Tipps wär ich sehr dankbar!! Gruß

1.22205

Community-Antworten (5)

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ohnewissen

17.10.2012 um 20:35 Uhr

Die Erfolgschancen müsst Ihr selber einschätzen. Nur Ihr kennt euren AG. Rechtlich steht dem BRV keine Freistellung zu. Trotzdem Fragen kosten nichts. Meine Empfehlung: Abmelden, BR-Arbeit machen, "Tagebuch" führen (in Stichpunkten und NICHT für den AG bestimmt), zurückmelden, Arbeit machen und kurz vor Feierabend den Vorgesetzten informieren, dass Arbeit unerledigt liegen bleiben muss da leider niemand geholfen hat. Es wird einiges an Drohungen, Anschuldigungen usw kommen. Ruhig ein paar Tage angesehen/angehören und dann ganz ruhig, sachlich und (äußerst) freundlich mit den §§ 37, 78 usw. winken. D.h. alles was annähernd in Frage kommt kopiert und gemarkert und mit Unterschrift versehen den Vorgesetzten (Mz.) auf die Tische gelegt.

W
Watschenbaum

17.10.2012 um 20:40 Uhr

Erfolgschancen ? eher nicht, wenn der AG nicht will

einen Anspruch aus dem Gesetz gibt es noch nicht

und auf die Frage eines Richters, warum man sich nicht - falls die Notwendigkeit bestünde- jeden Tag aufs Neue zur BR-Tätigkeit selbst freistellt, zur Not eben auch im Ausnahmefall den kompletten Monat, wenn es erforderlich ist, wird man auch nichts substantiiertes entgegensetzen können

P
poiuz

18.10.2012 um 03:37 Uhr

Hier liegt der Fehler:

"der BRV wird auch gezielt nicht entlastet von seiner normalen Arbeit um die BR Arbeit ordentlich durchzuführen."

Na und? Dann bleibt die "eigentliche" Arbeit des BRVs eben liegen, irgendwann wird sich schon jemand drum kümmern.

W
wölfchen

18.10.2012 um 11:01 Uhr

. . . oben genannter Hinweis ist schon gut - im benötigten Umfang von der Arbeit zur BR-Arbeit abmelden. Das würde ich über einen repräsentativen Zeitraum (vielleicht 3 Monate) so handhaben und dann die Zeit zusammenrechnen und gegenüber dem Arbeitgeber so argumentieren, dass er mit einer Teilfreistellung mehr Planungssicherheit hätte, denn dann weiß er genau, dass Du an ein oder zwei Tagen pro Woche fehlst und muss nicht ständig mit sporadischen Abmeldungen leben. Du kämst ihm damit praktisch eigentlich entgegen . . .

G
gironimo

18.10.2012 um 12:11 Uhr

müssen allerdings auf alles selber kommen und dann den AG darauf aufmerksam machen.<

Erwartet Ihr, dass der AG Euch über Eure Rechte aufklärt?

Da hilft nur Schulung, ein starker Wille und Durchsetzungskraft. Und das bedeutet auch, dass der BR, der ja die Interessen der Mitarbeiter vertreten soll, in der Lage ist, seine eigenen Rechte durchzusetzen. Zum Beispiel: Seinen Freistellungsanspruch für erforderliche BR-Arbeit. So gesehen stimme ich meinen Vorrednern zu: Sich abmelden, wenn BR-Arbeit ansteht (nach pflichtgemäßen ermessen des BRs selbst).

Und BR-Arbeit ist eben nicht nur die Sitzung, sondern insbesondere auch für den BRV die gesamte Organisation des Ganzen (und so einiges mehr).

Ich würde daher nicht Zeit dafür aufwenden, um mich mit dem AG über eine generelle Freistellung zu streiten, sondern dem AG mitteilen, dass der AG die Arbeit so zu organisieren hat, dass der BRV seine Aufgaben ungehindert ausüben kann.

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